Bürgertests mit 3,- Euro Zuzahlung Seit dem 30. Juni 2022 haben Bürgerinnen und Bürger nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Wer den Anspruch nicht erfüllt, kann gegen eine Zuzahlung von 3,- Euro jedoch weiterhin jederzeit einen Bürgertest durchführen.
Einen Anspruch auf kostenlose Testungen haben:
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Quarantäne erforderlich ist („Freitesten“)
Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulanten Pflege‐ und Krankeneinrichtungen
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
Pflegende Angehörige
Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Der Bund übernimmt bei Erfüllung der Voraussetzungen weiterhin die vollständigen Kosten für die Schnelltests, die individuell in Testzentren, Apotheken oder Praxen durchgeführt werden, sofern der Anspruch nach Testverordnung besteht.
Die Übersicht über die Testzentren und ihre Öffnungszeiten in Stadt und Landkreis Kassel wird vom Gesundheitsamt Region Kassel regelmäßig aktualisiert. Wir empfehlen sich vorher telefonisch bei dem jeweiligen Testanbieter über die Kosten und das Testangebot zu informieren.
Die Testzentren dürfen nur mit einer FFP2-Schutzmaske betreten werden.
Bitte bringen Sie zur Testung Ihren Personalausweis zur Identitätsprüfung mit.
Die wachsende Zahl von Teststellen bietet ein breites Angebot von Testmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Eine Statistik zu erfolgten Bürger-Schnelltests kann nicht dargestellt werden, da zu wenige Daten vorliegen, um ein vollständiges Bild der Testsituation darzustellen. Nicht alle positiven Testergebnisse fließen eins zu eins in die Zahl der Neuinfizierten im Landkreis Kassel ein, da positive Bürger-Schnelltests noch durch einen PCR-Test verifiziert werden müssen. Erst wenn hier der positive Test bestätigt wird, wird der/die Betroffene als Neuinfizierte/r gezählt. Da die Bürger-Schnelltests im Landkreis Kassel auch von Bürgern/innen anderer Gebietskörperschaften genutzt werden können, kann es vorkommen, dass die bestätigte Neuinfizierung als neuer Fall in einer anderen Gebietskörperschaft (wie z.B. der Stadt Kassel) gezählt wird. Im umgekehrten Fall gilt dies natürlich auch bei Bürger-Schnelltests, die Bürger/innen des Landkreises Kassel in einem Testzentrum in einer anderen Gebietskörperschaft (wie z.B. der Stadt Kassel) haben machen lassen.
Testergebnis positiv? (Online-Meldeformular)
Dann bitte gleich in die Selbstisolierung
Sollte Ihr Schnelltestergebnis positiv sein, wird Ihnen dies unmittelbar im Testzentrum mitgeteilt. Daraufhin muss eine Nachprüfung mittels eines PCR-Tests gemacht werden. Bitte isolieren Sie sich ab sofort vorsorglich. Lassen Sie bitte schnellstmöglich einen PCR-Test durchführen und benachrichtigen Sie alle Personen in Ihrem Umfeld. Alle Kontaktpersonen der letzten Tage sollten, soweit Sie diese kennen, von Ihnen informiert werden und sich ebenfalls selbst isolieren.
Sie haben hier die Möglichkeit, dem Gesundheitsamt Region Kassel online mitzuteilen, dass Sie einen positiven Corona-Befund erhalten haben oder Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, falls das Gesundheitsamt bisher noch keinen Kontakt zu Ihnen aufgenommen hat.
Ich möchte sichergehen, dass ich kein Corona habe. Kann ich mich auch weiterhin ohne Grund testen lassen?
Anlasslose Tests können dazu beigetragen, dass Labore überlastet werden und die Statistik verfälscht wird. Daher wird von anlasslosen Tests abgeraten. Wenn Sie keinen der genannten Gründe für einen kostenlosen oder 3 Euro-Bürgertest haben (Angehörige, Risikokontakte etc.) und dennoch getestet werden wollen, ist das im Testzentrum regelmäßig weiterhin möglich, muss aber entsprechend selbst bezahlt (3,- Euro) werden.
Brauche ich einen Termin im Testzentrum?
Wir empfehlen sich vorher telefonisch bei dem jeweiligen Testanbieter über die Kosten und das Testangebot zu informieren.
Kostet der Corona-Test etwas?
Mit der Änderungsverordnung ab dem 30. Juni 2022 haben nur noch ausgewählte Personengruppen Anspruch auf den kostenlosen Test bzw. auf einen Test mit einem Eigenanteil von 3 Euro.
Die Bürgertestung nach § 4a TestV wird nur noch für folgende Personengruppen fortgeführt:
Personen unter 5 Jahren,
Personen, die aufgrund einer Kontraindikation nicht geimpft werden können sowie in einem dreimonatigen Zeitraum nach Ende der Kontraindikation,
Teilnehmende an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen sowie in einem dreimonatigen Zeitraum danach,
zur Beendigung der Absonderung bei einer nachgewiesenen Infektion,
Personen, die in vulnerablen Einrichtungen behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden und deren Besuchende,
vor dem Besuch von Veranstaltungen in Innenräumen (Eigenanteil 3€),
vor dem Kontakt zu Personen ab 60 Jahren oder mit dem Risiko eines schweren Verlaufes aufgrund von Vorerkrankungen oder Behinderungen (Eigenanteil von 3€),
bei einer Warnmeldung in der CWA (Eigenanteil von 3€),
Haushaltsangehörige von Infizierten.
Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX beschäftigt sind und
Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des SGB XI.
Was muss ich zum Test mitbringen?
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zwecks Identitätsprüfung mit. Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung ist es notwendig, den Anspruch nachweisen zu können. Das geht z.B. mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten mit Risikopatienten einer Selbstauskunft, die auf einem Formblatt bzw. im Rahmen eines digitalen Registrierungsvorgangs festgehalten wird.
Muss ich meine Krankenversicherungskarte im Testzentrum vorzeigen?
Nein, Sie brauchen Ihre Krankenversicherungskarte nicht vorlegen.
Wenn ich Symptome habe, darf ich dann zum Testzentrum gehen?
Falls Sie Symptome wie Husten und Fieber haben, sollten Sie nicht ins Testzentrum kommen. Kontaktieren Sie bitte Ihren Hausarzt.
Wie läuft der Test ab?
Mittels eines Abstrichs der Schleimhaut im Rachen oder über die Nase wird eine Probe entnommen. Innerhalb nur weniger Sekunden ist der Abstrich durchgeführt.
Wer darf sich im Landkreis Kassel testen lassen?
Jede testwillige Person kann sich im Landkreis Kassel testen lassen. Es dürfen also auch Personen aus anderen Regionen bzw. Gebietskörperschaften sich in den Testzentren im Landkreis testen lassen. Es wird niemand abgewiesen.
Was sagt das Testergebnis aus? Bekomme ich Informationen, ob ich schon Corona hatte?
Nein, der Test dient nur zum Nachweis des Virus. Damit wird nur der aktuelle Zustand abgebildet. Das Testergebnis gibt keine Aufschlüsse auf bereits vorrangegangene Viruserkrankungen.
Welche Art von Corona-Test wird gemacht?
Bürgerinnen und Bürger können sich einem sogenannten „Schnelltest“ unterziehen. Die Ergebnisse solcher Tests liegen meist nach 15 bis 30 Minuten vor. Es handelt sich um Antigenschnelltests.
Was passiert, wenn mein Testergebnis positiv ist?
Sollten Sie ein positives Ergebnis nach einem Schnelltest haben, kann anschließend ein PCR-Test durchgeführt werden. Diese Tests prüfen auf das Virusgenom und werden in Labors überprüft. Das PCR-Test-Ergebnis erhält die getestete Person etwa 48 Stunden nach der Probenentnahme.
Was sagt ein negatives Testergebnis aus?
Wenn Sie ein negatives Ergebnis bei einem Antigenschnelltest haben, dann bedeutet dies nicht, dass Sie nicht eventuell doch das Virus bereits in sich tragen. Bei dem Ergebnis wird nur der aktuelle Zustand beschrieben.
Wie erhalte ich mein Testergebnis?
Bereits vor Ort wird Ihnen das Ergebnis mitgeteilt bzw. auf digitalem Wege zugestellt.