Ihre Betreuungskräfte von AGiL sind krank? Das ist zu tun!
Ihre Betreuungskräfte sind dazu verpflichtet, Sie als Ihre Einsatzstelle/Schule und uns (die Entgeltbuchhaltung) über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu unterrichten.
Alternativ - nur falls nicht über das Formular möglich - per E-Mail an agil-entgeltbuchhaltunglandkreiskasselde.
Sollte Ihre Betreuungskraft im Anschluss an das Ende der Krankmeldung (z. B. Erstbescheinigung) weiterhin arbeitsunfähig sein, ist sie verpflichtet, die Entgeltbuchhaltung auch über die Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit (Folgebescheinigung) unter Angabe des Datums der neuen ärztlichen Feststellung zu unterrichten. Wenn möglich idealerweise über das Online-Formular für Mitarbeitende (oder auch per Mail).
Die Entgeltbuchhaltung wendet sich an die jeweilige Krankenkasse und erfragt die erforderlichen Daten. Die Daten werden nicht automatisch von der Krankenkasse übermittelt, auch nicht bei Fortdauer der Erkrankung.
Eine Krank- und Gesundmeldung über das Online-Formular ersetzt die Mail bzw. den Ausdruck an die Entgeltbuchhaltung.
Kontaktpersonen
Name | Telefon | |
---|---|---|
Patricia Schneider | 0561 1003-3116 |
AKTUELLES
Jetzt erhältlich: Elternratgeber 2025
Der erste Schultag ist für alle Schulanfänger sowie ihre Familien ein ganz besonderer Moment voller Aufregung und Freude. Um diese spannende Zeit der Einschulung sowie den Schulalltag im ersten Schuljahr so angenehm wie möglich zu gestalten, hat der Landkreis Kassel den Elternratgeber 2025 zusammengestellt.
In dieser Broschüre finden alle Eltern hilfreiche Informationen und Tipps rund um den Übergang vom Kindergarten in die Grundschule sowie alles Wichtige zum Schulbesuch. Das Spektrum reicht von der richtigen Ausstattung über den sicheren Schulweg bis hin zum Alltag in der Grundschule.
Der Elternratgeber ist ab sofort bei den Grundschulen des Landkreises Kassel sowie bei den Gemeinden in gedruckter Form erhältlich.
Zusätzlich kann die Broschüre auch digital hier PDF-Datei 2,9 MB heruntergeladen werden.
Infoveranstaltung vom 18.02.25
Handlungsleitfaden für die Organisation einer kurzfristigen Vertretung in der Betreuung
Variante A: Vertretung durch eine bereits bei der AGiL gGmbH beschäftigte Betreuungskraft
- schulinterne Organisation der Vertretung, welche Betreuungskraft kann welchen Stundenumfang vertreten
- Info über Ausfüllen und Bestätigen des Stundennachweises an AGiL
- Mehrarbeit wird auf Grundlage des Stundennachweises entsprechend vergütet
Variante B: Einsatz einer mobilen Betreuungskraft
- Information durch die Schule an Frau Joswig, Koordinatorin AGiL gGmbH
- Koordination der mobil arbeitenden Betreuungskräfte, wer an welcher Schule die Vertretung übernimmt
- Information durch die Koordinatorin an die Schule
Variante C: Vertretung durch eine VSS-Kraft
- Information durch Schule an Frau Joswig einschl. Übersendung der Unterlagen, Personengrunddaten, Führungszeugnis, Masernschutz
- Beschäftigungsauftrag durch FB 40 an Personalservice AGiL
- Formelle Umsetzung (Erstellung Arbeitsvertrag)
- Ausfüllen der Stundenzettel und Bestätigung durch die Schule
- Abrechnung und Auszahlung der geleisteten Stunden (Stundenentgelt in Anlehnung an TVöD)
Variante D: Vertretung durch eine externe Person
- Information durch Schule an Frau Joswig
- Beschäftigungsauftrag durch FB 40 an Personalservice AGiL
- Formelle Umsetzung (Erstellung Arbeitsvertrag)
- Ausfüllen der Stundenzettel und Bestätigung durch die Schule
- Abrechnung und Auszahlung der geleisteten Stunden (Stundenentgelt in Anlehnung an TVöD)