Nieste. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Kassel prüft, ob sie den Niester Bürgermeister Edgar Paul beurlaubt. Hintergrund dieser Prüfung ist das von der Gemeindevertretung der Gemeinde Nieste beschlossene Abwahlverfahren gegen Bürgermeister Paul. "Unsere Prüfung bezieht sich darauf, ob für die Dauer des Abwahlverfahrens ein Verbot der Ausübung der Dienstgeschäfte nach dem Hessischen Beamtengesetz ausgesprochen werden kann", informiert Kreispressesprecher Harald Kühlborn. Mit der Beurlaubung solle sichergestellt werden, dass das Abwahlverfahren ordnungsgemäß abläuft. Kühlborn: "Es soll verhindert werden, dass es in der Gemeindeverwaltung zu Loyalitätskonflikten zwischen den Mitarbeitern und dem Bürgermeister kommt".
Für die Anordnung des Verbots der Ausübung der Dienstgeschäfte ist die Kommunalaufsicht des Landkreises zuständig. Vor der Anordnung des Verbots der Ausübung der Dienstgeschäfte steht Bürgermeister Paul das Recht zu, zur Beurlaubung gehört zu werden. "Dies ist notwendig, bevor wir über die Beurlaubung entscheiden können", so Kühlborn weiter. Die Dauer des Verbotes ist per Gesetz auf drei Monate beschränkt.