Für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum im Landkreis Kassel kann noch bis zum 18. November 2024 Fördergeld beantragt werden: „Das Förderprogramm des Landes ist eine gute Möglichkeit, die Wohnsituation für Menschen mit Behinderungen zu verbessern", teilt Landrat Andreas Siebert mit. Antragsberechtigt sind Eigentümer ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent beziehungsweise ab dem Pflegegrad 2.
Gefördert wird Wohnraum, der von den Antragstellenden oder von deren Angehörigen in gerader Linie genutzt wird. Ziel des Förderprogramms ist es, bestehenden Wohnraum baulich so zu gestalten, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen, um selbständig und unabhängig leben zu können. Wichtig ist auch, dass die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sind. Förderfähig sind Verbesserungen von Wegen und der Pkw‐Stellplatz auf dem Grundstück. Auch die bessere Erreichbarkeit von Nebenräumen außerhalb der Wohnung, barrierefreie Toiletten und Bäder sind förderfähig. Die Beseitigung von Stufen und Schwellen, die Errichtung von Rampen, die Umgestaltung von Treppen und der Einbau von Aufzügen sind ebenfalls in den Förderrichtlinien enthalten. Gefördert werden zudem barrierefreie Küchen und viele andere Maßnahmen, die ein Haus behindertengerechter machen.
Der Zuschuss für Umbauten kann bis zu 50 Prozent betragen, wobei durch die Anrechnung der Landesförderung, ein Eigenanteil des Antragstellers von mindestens 50 Prozent auch dann bestehen bleibt, wenn Zuschüsse anderer Stellen, wie beispielsweise der Pflegekasse, hinzukommen.
Für Umbauten in Bad und Küche können maximal 5.500 Euro beantragt werden. Für den Lift- oder Aufzugseinbau maximal 6.500 Euro, für andere Einzelmaßnahmen maximal 3.000 Euro. Kosten unter 1.500 Euro und Eigenleistungen werden nicht gefördert. Nicht förderfähig sind außerdem die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden. Gleiches gilt für Maßnahmen an Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften. Unbedingt zu beachten ist, dass Antragstellende den Auftrag erst erteilen dürfen, nachdem eine Zusage über den Kostenzuschuss der WIBank erfolgt ist.
„Im vergangenen Jahr wurden Fördermittel für den behindertengerechten Umbau in Höhe von 175.000 Euro an Bürgerinnen und Bürger im Landkreis ausgezahlt“, teilt Landrat Siebert abschließend mit. Gefragt seien besonders Förderungen für den Einbau von Liftanlagen sowie für den behindertengerechten Badumbau.
Weitere Informationen zu Förderrichtlinien und Antragsstellung können telefonisch von 9 bis 11 Uhr oder per Mail der Wohnbauförderstelle im Servicezentrum Regionalentwicklung abgerufen werden.
Kontakt:
Karina Schindewolf (zuständig für die Buchstaben A-K), Telefon 0561/1003-2459,
Mail: karina-schindewolflandkreiskasselde
Ann Kristin Nöding (zuständig für die Buchstaben L-Z), Telefon 0561/1003-2457,
Mail: annkristin-noedinglandkreiskasselde