Beschreibung
Ein Ausländer/ eine Ausländerin kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Niederlassungs‐ oder Aufenthaltserlaubnis, Unions‐ oder Schweizerstaatsangehörigkeit
- mindestens 5 Jahre Inlandsaufenthalt
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (z.B. Schul-, Studien-, Ausbildungsabschluss, Zertifikat Deutsch B1)
- Kenntnisse der Rechts‐ und Gesellschaftsordnung (z.B. Einbürgerungstest, Test Leben in Deutschland)
- Keine Vorstrafen
- Loyalitätserklärung, Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung sowie zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen
- Sicherung des Lebensunterhaltes ohne Inbezugnahme von Sozialleistungen
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsvoraussetzungen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.
Seit dem 27. Juni 2024 können Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn Ihr Herkunftsstaat dies nicht erlaubt. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung.
Bitte nehmen Sie vor einem persönlichen Besuch telefonisch oder per E‐Mail an einbuergerunglandkreiskasselde Kontakt zu uns auf. So kann bereits im Vorfeld einer persönlichen Vorsprache geklärt werden, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Einbürgerung
Kommunalaufsicht und Recht
Anschrift
Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel
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