Beschreibung
Für jede Maßnahme, die eine Einschränkung und Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes beansprucht, ist eine Genehmigung einzuholen.
Sofern der Fahrzeugverkehr von der Verkehrsraumeinschränkung betroffen ist, ist neben der Genehmigung der Sondernutzung des in Anspruch genommenen Straßenraums in der Regel auch eine verkehrsbehördliche Anordnung für die verkehrliche Absicherung der Verkehrsraumeinschränkung einzuholen. Für die Straßenverkehrsbehördliche Anordnung der notwendigen verkehrlichen Maßnahmen ist der Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrszeichenplan vorzulegen, es sei denn, es besteht ein geeigneter Regelplan, oder die Arbeiten sind nur von kurzer Dauer und geringem Umfang der Arbeitsstelle, und die Arbeiten sich nur unwesentlich auf den Straßenverkehr auswirken. Die Absicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum erfolgt nach den Festlegungen der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Verkehrsraumeinschränkung - Genehmigung
Zeiten
Montag | nach Terminvereinbarung |
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Dienstag | nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | nach Terminvereinbarung |
Freitag | nach Terminvereinbarung |
Straßenverkehrsbehörde
Anschrift
Kohlenstraße 132
34121 Kassel
Kontakt
- 0561 1003-1713
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