Kreisrecht

Auf diesen Seiten finden Sie das Kreisrecht des Landkreises Kassel. Hier können Sie die jeweils gewünschten Satzungen, Tarif- und Benutzungsordnungen, usw. aufrufen.

Anmerkung

Mit der Einführung der auf Euro lautenden Banknoten und Münzen ab 01. Januar 2002, tritt der Euro als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel an die Stelle der bisherigen nationalen Währungseinheit (D-Mark). Der unwiderruflich festgesetzte Umrechnungskurs beträgt: 1 Euro = 1,95583 DM.

Wird in Rechtsvorschriften auf die bisherige nationale Währungseinheit Bezug genommen, so ist er als Bezug auf die Euro-Einheit entsprechend des Umrechnungskurses zu verstehen. Bestehende Rechtsvorschriften müssen daher nicht angepasst werden (EG-Verordnung Nr. 974/98, Amtsblatt Nr. L 139 vom 11/05/1998 S. 0001 – 0005). Werden zukünftig Rechtsvorschriften geändert, wird die Währungseinheit ggf. angepasst.