Er enthält die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen sowie die Finanzierung der Investitionen für das jeweils mit dem Kalenderjahr beginnende Haushaltsjahr. Der Stellenplan ist ebenfalls Teil des Haushaltsplanes.
Den Entwurf des Haushaltsplanes stellt der Kreisausschuss fest; die endgültige Beschlussfassung obliegt dem Kreistag im Rahmen seines „Budgetrechts“. Vorher wird er in den Ausschüssen des Kreistages beraten.
Weil der Haushalt des Landkreises defizitär ist, muss dem Plan ein Haushaltssicherungskonzept beigefügt werden, über das ebenfalls der Kreistag beschließt.
Mit der Einführung eines sogenannten „Produkthaushaltes“ wurde die bis zum Haushaltsjahr 2011 vorherrschende Ausrichtung des Zahlenwerks an der Organisationsstruktur der Landkreisverwaltung aufgegeben. Im Mittelpunkt der Haushaltsplanungen stehen jetzt die Ergebnisse des Verwaltungshandelns, also die Leistungen, die der Landkreis erbringt. Damit einher geht auch eine neue Gliederung des Planes.