Kommissionen

Der Landkreis kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden.

Kommissionen sind Hilfsorgane des Kreisausschusses, in denen der Landrat den Vorsitz führt. Neben dem Landrat gehören ihnen weitere Mitglieder des Kreisausschusses, Mitglieder des Kreistages und, falls dies tunlich erscheint, sachkundige Einwohner an.

Zur Zeit besteht beim Landkreis nur eine Kommission, nämlich die nach dem Hessischen Schulgesetz einzurichtende Schulkommission.
Dieser gehören auch Lehrerinnen oder Lehrer, Eltern, Schülerinnen oder Schüler sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen an.
Die derzeitigen Mitglieder der Schulkommission finden Sie innerhalb des  Bürgerinfoportals (Öffnet in einem neuen Tab) unter Gremien.