Die GNH konnte sowohl gegenüber den Gremien des Landkreises (Kreistag und Kreisausschuss) wie auch auf dem HNA-Lesertreff ihre Pläne für ein regionales Gesundheitszentrum in Wolfhagen präsentieren. Das Urteil des Landgerichts, dessen Tenor wir hiermit veröffentlichen, sagt nur, dass die GNH die Klinik in Wolfhagen bis zur Entscheidung in der Hauptsache des Verfahrens nicht schließen darf und auch keine Maßnahmen zur Vorbereitung der Schließung (wie z.B. Kündigung von Verträgen, Abschluss von Verträgen für das geplante Gesundheitszentrum) durchführen darf.
Kurz gesagt: Die GNH darf präsentieren, umsetzen darf sie nicht. Außerdem veröffentlichen wir ein Schreiben des Vorstands der GNH zur Absage einer vereinbarten Informationsveranstaltung für Mitglieder des Kreistages und des Kreisausschusses sowie auch für den HNA-Lesertreff. Dieses Schreiben ist 53 Minuten vor der mit der GNH abgestimmten Informationsveranstaltung beim Landkreis eingegangen. Im letzten Absatz dieses Schreibens wird von der GNH gefordert, dass der Landkreis auf seine vom Landgericht bestätigte Rechtsposition verzichtet. Wir möchten an dieser Stelle das Verhalten der GNH nicht bewerten, sondern Ihnen nur die Möglichkeit geben, sich selbst ein Bild zu machen.