Einschränkungen für Freizeitaktivitäten

Einschränkungen für Freizeitaktivitäten gelten auch bei gutem Wetter – Bürgermeister und Landkreis appellieren an die Vernunft

Landkreis Kassel. Mit dem April kommt auch der Frühling nach Nordhessen. Vor dem vorhergesagten schönen Frühlingswetter am Wochenende und dem gleichzeitigen Beginn der Osterferien erläutern die Bürgermeister der 28 kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Kassel und Vizelandrat Andreas Siebert die Vorgaben für Freizeitaktivitäten im Freien. „An den Regelungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus hat sich nichts geändert: Aktivitäten im Freien außerhalb des eigenen Gartens sind zeitlich auf ein Mindestmaß zu reduzieren und der Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Menschen ist weiter dringend einzuhalten“, betonen Bürgermeister und Vizelandrat. Trotz der steigenden Temperaturen ist es verboten, in Parkanlagen oder an anderen dafür geeigneten Plätzen zu picknicken oder ein Sonnenbad zu nehmen. „Gegen einen Spaziergang mit der Familie, Radfahren oder Joggen ist nichts einzuwenden, so lange man den Hygieneabstand einhält“, so die Bürgermeister und der Vizelandrat weiter.

Die Freizeitaktivitäten im Freien sind auf einen angemessenen Radius rund um Wohnung oder Haus zu begrenzen. „Die Corona-Pandemie ist keine Zeit, in der man längere Familienausflüge oder Fahrten zu touristischen Zielen unternimmt – rund um jede Kommune im Landkreis Kassel gibt es genügend attraktive Plätze zum Spazierengehen oder für eine kleine Radtour“, sind sich die Bürgermeister und der Vizelandrat sicher. Bei der Planung von Freizeitaktivitäten ist sicherzustellen, dass man auf möglichst wenig andere Menschen trifft, um so die Hygienevorschriften auch wirklich einhalten zu können. Beliebte Ausflugsziele mit einem großen Parkplatzangebot sollten daher weitestgehend gemieden werden.

„Was nützt es wenn man zu zweit auf dem Dörnberg unterwegs ist, aber auf dem Parkplatz am Hohen Dörnberg oder auf dem engen Alpenpfad kaum verhindern kann, näher als erlaubt in Kontakt zu anderen Menschen zu kommen“, machen die Bürgermeister und der Vizelandrat deutlich. Gleiches gelte für beliebte Wanderparkplätze in den Naturparken Reinhardswald, Habichtswald und im Kaufunger Wald. Ziel ist es weiterhin, die Ausbreitung des Corona-Virus so gut es geht zu reduzieren: „Das geht nur wenn alle mitmachen und sich vernünftig verhalten“, betonen die Bürgermeister und der Vizelandrat.

Die Mobilität in der Öffentlichkeit ist nur für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen von Lebensmitteln oder andere nicht verschiebbare Erledigungen erlaubt. Motorrad- und Fahrradausflüge nur zum Vergnügen sind verboten. Bootstouren und Bouldern sind zurzeit ebenfalls nicht erlaubt. Auch Urlaubsreisen mit Wohnmobilen gehören nicht zur erlaubten Freizeitbetätigung. Auch Eis-Essen ist wegen der Corona-Pandemie nur eingeschränkt möglich. „Die Hessische Landesregierung hat angeordnet, dass Eisdielen komplett geschlossen werden müssen – auch ein Außer-Haus-Verkauf ist nicht mehr möglich“, informieren die Bürgermeister und der Vizelandrat.

Auch im privaten gelten die Corona-Einschränkungen: Zusammenkünfte und Ansammlungen in der eigenen Wohnung oder im Garten sind für mehr als zwei Personen nur für Familien oder die häusliche Gemeinschaft erlaubt – ansonsten drohen hier Bußgelder.

Hessenweit gelten ab sofort Bußgelder zwischen 200 Euro und 5.000 Euro und die Polizei sowie die kommunalen Ordnungsbehörden werden die Einhaltung der Regeln für Freizeitaktivitäten kontrollieren. „Nur wenn sich alle an die Vorschriften halten, können noch intensivere Maßnahmen, wie in Italien und Spanien, verhindert werden“, appellieren die Bürgermeister und der Vizelandrat abschließend an die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis.

Aktuelle Fallzahlen im Landkreis Kassel
Im Landkreis Kassel hat sich die Zahl der Menschen, die sich mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert haben, auf 106 erhöht (Stand: 2.04.2020; Zahl vom Vortag: 100).
42 Menschen sind bereits wieder genesen, ein Bürger des Landkreises ist bisher aufgrund des Corona-Virus gestorben. Mittlerweile gibt es auch einen ersten bestätigten COVID-19-Fall in einem Alten- und Pflegeheim im Landkreis.