Impfungen für Personal in Schulen und in der Kinderbetreuung

Kreis informiert über zusätzliche Impfmöglichkeiten

Calden/Landkreis Kassel. "Wir informieren alle Grund- und Förderschulen im Landkreis Kassel, alle Träger von Kindertagesstätten in den 28 kreisangehörigen Kommunen und alle Kindertagespflegepersonen über die Möglichkeit, beim Impfzentrum des Landkreises in Calden Impftermine zu vereinbaren", berichtet Vizelandrat Andreas Siebert. Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen werden in dem Schreiben aufgefordert, die Kontaktdaten derjenigen Mitarbeiter, die sich impfen lassen wollen, an das Impfzentrum zu übermitteln. Impfberechtigt sind alle Mitarbeiter, die an einer Grund- oder Förderschule oder einer Kindertagesstätte arbeiten – also auch Schulsekretariate, Hausmeister sowie Küchen- und Reinigungskräfte – und alle in der Kindertagespflege tätigen Personen.

"Wir freuen uns sehr, dass die geänderte Impfverordnung des Bundes es jetzt ermöglicht, dass zumindest alle, die in der Kinderbetreuung und in Grund- und Förderschulen eng mit Kindern arbeiten, die Möglichkeit erhalten, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Impfstoff-Kapazitäten schnell Impftermine erhalten zu können", betont Siebert.

Siebert: "Wir werden für die Impfungen den Impfstoff AstraZeneca verwenden, der uns in ausreichendem Umfang zur Verfügung steht und für den das Land Hessen auch noch weitere Lieferungen zugesagt hat". Die Impftermine werden direkt mit den gemeldeten Mitarbeitern und Kindertagespflegepersonen vereinbart.

"Wir werden dafür wochentags Zeiten nach dem regulären Betrieb des Impfzentrums zwischen 18.00 Uhr und 22.00 Uhr nutzen und haben auch schon bereits die Wochenenden 20./21. sowie 27./28. März eingeplant", informiert der Vizelandrat weiter. Um die wochentäglichen Zusatztermine umzusetzen, wird das Impfzentrum Calden auf Drei-Schicht-Betrieb umgestellt. Die zusätzlichen Termine bedeuten daher keine Einschränkung für die Terminvergabe über die zentralen Terminvergabe-Stellen des Landes Hessen und auch keine Einschränkung für die bereits gebuchten Termine für Erst- und Zweitimpfungen.

Der Landkreis bittet darum, dass sich die genannten Personengruppen nicht parallel auch noch über die zentrale Impftermin-Vergabe des Landes für einen Termin anmelden, da dies zu doppelten Terminvergaben und organisatorischem Mehraufwand führen könne. "In Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt und den Landkreis Kassel schreiben wir die Schulen an und die Meldung der impfwilligen Personen erfolgt auch direkt an uns", so Siebert weiter. Dies sei ein praktikabler und schneller Weg, der auch die Vereinbarung der Termine erleichtert: "Wir können so alle impfberechtigten Personen der Schulen und Kindertagesstätten sowie die Kindertagespflegepersonen gleichzeitig in die Terminvergabe einbeziehen", erläutert Siebert abschließend.