Landkreis Kassel. Am 14. März 2021 sind rund 14.000 Menschen mit Migrationshintergrund aufgerufen den Ausländerbeirat für den Landkreis Kassel zu wählen. Alle Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Wochen ihre Wahlbenachrichtigung per Post. Mit der Wahlbenachrichtigung können auch die Unterlagen zur Briefwahl beantragt werden.
Aber was ist der Ausländerbeirat, wer darf wählen und was sind seine Aufgaben? Antworten darauf gibt das folgende Erklärvideo:
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Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl für fünf Jahre gewählt.
Der Ausländerbeirat vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner des Landkreises Kassel. Er berät die Organe in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der Kreisausschuss hat den Ausländerbeirat rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Der Ausländerbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Er ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Kreistag und Kreisausschuss können, Ausschüsse des Kreistages müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren.
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