Kreiskliniken lockern Besuchsregelungen

Hofgeismar/Wolfhagen/Landkreis Kassel. Ab dem 2. März lockern die Kreiskliniken Hofgeismar und Wolfhagen die Besuchsregelungen. "Wer einen Patienten besuchen will, muss ab dem 2. März nur noch einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigentest von einem anerkannten Testzentrum oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen", informiert Betriebsleiter Silvain Uick. Der Nachweis des Impf- oder Genesenen-Status ist daher nicht mehr erforderlich – es reicht das Testergebnis. Uick; "Bei Schulkindern akzeptieren wir die hessischen Schul-Testhefte". In sensiblen Bereichen oder bei einer entsprechenden medizinischen Indikation entscheidet der behandelnde Arzt über mögliche Ausnahmen. Besuchszeiten in den beiden Kreiskliniken sind täglich zwischen 14.00 Uhr und 18.00 Uhr für eine Person für maximal zwei Stunden je Patient und Tag. Für ambulante Patienten gilt die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet). Patienten, die Termine für ambulante Gastroskopien haben, müssen einen negativen Antigen-Test (Bürgertest), der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.