Baulasten jetzt minutenschnell abfragen

Bauaufsicht des Landkreises bietet neuen Online-Service an

Baulasten jetzt minutenschnell abfragen

Vor dem Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie ist es ratsam, einen Blick in das Baulastenverzeichnis zu werfen, um später unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Damit Auskünfte über etwaige vorhandene Baulasten schneller erteilt werden können, hat die Bauaufsicht im Landkreis Kassel einen Online-Service auf der Homepage eingerichtet. 

„Der Online-Service ermöglicht eine minutenschnelle Abfrage in 80 bis 90 Prozent der Fälle“, erklärt Tim Rüddenklau, Leiter des Fachbereichs Bauen und Umwelt. Über das neue digitale Angebot werden Anfragen zu Grundstücken ohne Baulasten (Negativauskunft) direkt und ohne Zeitverzug online und als PDF-Datei zum Download bereitgestellt. „Sofern Baulasten auf dem abgefragten Grundstück bestehen, wird die Anfrage unmittelbar an die Bauaufsichtsbehörde weitergeleitet, um innerhalb weniger Tage das zugehörige Baulastenblatt zur Verfügung stellen zu können“, erklärt Rüddenklau weiter.

Uns so funktioniert es: Der Sofort-Service kann direkt über den Link  https://www.landkreiskassel.de/baulastauskunft (Öffnet in einem neuen Tab) oder mit wenigen Klicks über die Startseite der Homepage des Landkreises Kassel  www.landkreiskassel.de (Öffnet in einem neuen Tab) unter der Rubrik Bürgerservice/Online-Service aufgerufen werden. Die Verwaltungsgebühr für die Baulastauskunft beträgt 22 Euro je abgefragtes Flurstück und wird sofort per Paypal, Giropay oder Kreditkarte bezahlt. Im Anschluss an den Bezahlvorgang kann das PDF mit der gewünschten Auskunft heruntergeladen werden.

Hintergrund

Wenn eine Baugenehmigung oder eine Teilungsgenehmigung nicht erteilt wird, kann das verschiedene Gründe haben. Möglicherweise liegt das betroffene Grundstück nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche oder das geplante Haus befindet sich zu nah an der Grundstücksgrenze. In diesen Fällen kann die Eintragung einer Baulast helfen. Mit der Baulast verpflichtet sich der Grundstückseigentümer, etwas auf seinem Grundstück zu tun, zu dulden oder eben zu unterlassen. Diese öffentlich‐rechtliche Verpflichtung ist eine Einverständniserklärung des Eigentümers, die in das Baulastenverzeichnis eingetragen wird, um eine Bau‐ oder Teilungsgenehmigung zu erteilen.