Landkreis hilft beim behindertengerechten Umbau

Wohnbauförderstelle in Hofgeismar ist Ansprechpartner für Fördergelder

Für den Landkreis Kassel stehen wieder Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Das Land Hessen hat Fördergelder in Höhe von 185.000 Euro für das Jahr 2023 bereitgestellt. "Das Förderprogramm des Landes ist eine gute Möglichkeit eine bessere Wohnraumversorgung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen", betont Landrat Andreas Siebert.

Antragsberechtigt sind Eigentümer mit mindestens einem Grad der Behinderung von 50 oder einem Pfelegegrad-2-Nachweis. Die Förderung gilt für Wohnraum, der von den Antragstellenden selbst genutzt werden oder von deren Angehörigen. Ziel des Förderprogramms ist es, dass bestehender Wohnraum baulich so gestaltet wird, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen und selbständig und unabhängig leben können. Wichtig ist auch, dass die Wohngebäude und die Wohnungen barrierefrei erreichbar sind. Förderfähig sind daher Verbesserungen von Wegen oder des Pkw‐Stellplatzes auf dem Grundstück. Auch die bessere Erreichbarkeit von Nebenräumen außerhalb der Wohnung, barrierefreie Toiletten und Bäder sind förderfähig. Die Beseitigung von Stufen und Schwellen, die Errichtung von Rampen, die Umgestaltung von Treppen oder der Einbau von Aufzügen ist ebenfalls in den Förderrichtlinien enthalten. Gefördert werden auch barrierefreie Küchen und viele andere Maßnahmen, die ein Haus behindertengerechter machen. Der Zuschuss für förderfähige Umbauten kann bis zu 50 Prozent betragen, wobei durch die Anrechnung der Landesförderung, ein Eigenanteil des Antragstellers von mindestens 50 Prozent auch dann bestehen bleibt, wenn Zuschüsse anderer Stellen, wie beispielsweise der Pflegekasse, hinzukommen.

Für Umbauten in Bad und Küche können maximal 5.500 Euro beantragt werden. Für den Lift- oder Aufzugseinbau maximal 6.500 Euro. Und für andere Einzelmaßnahmen maximal 3.000 Euro. Kosten unter 1.500 Euro und Eigenleistungen werden nicht gefördert.

Nicht förderfähig sind außerdem die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden und bis drei Jahren danach. Gleiches gilt für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Unbedingt zu beachten ist, dass Antragstellende den Auftrag erst erteilen dürfen, nachdem Sie eine Zusage über den Kostenzuschuss von der WIBank erhalten haben.

"Im vergangenen Jahr wurden Fördermittel für den behindertengerechten Umbau in Höhe von 130.373 Euro an Bürgerinnen und Bürger im Landkreis ausgezahlt", erklärt Landrat Siebert. Gefragt seien besonders Fördergelder für den Einbau von Liftanlagen und für den Badumbau.

Weitere Informationen zu Förderrichtlinien und Antragsstellung erhalten Interessierte zwischen 8 Uhr und 12 Uhr bei den Mitarbeiterinnen der Wohnbauförderstelle im Servicezentrum Regionalentwicklung:

Karina Schindewolf (zuständig für die Buchstaben A-K), Telefon 0561/1003-2459,
E-Mail:  karina-schindewolflandkreiskasselde

Ann Kristin Nöding (zuständig für die Buchstaben L-Z), Telefon 0561/1003-2457,
E-Mail:  annkristin-noedinglandkreiskasselde