Informationen zum Asylverfahren

Allgemeine Informationen zum Asylverfahren und der damit verbundenen Aufenthalts- und Wohnsitzbeschränkung.

Beschreibung

Nach Art. 16a Grundgesetz haben politisch Verfolgte in der Bundesrepublik Deutschland einen Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigte.

Wer dieses Recht in Anspruch nehmen will, muss sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und einem Anerkennungsverfahren unterziehen.

Asylverfahren
Ein Asylantrag ist beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bzw. der zuständigen Erstaufnahmeeinrichtung (Regierungspräsidium Gießen, Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen, Rödgener Straße 59 bis 61, 35394 Gießen) zu stellen. Bis über den Antrag abschließend entschieden ist, wird der/die Antragsteller/in einer Gemeinde in Deutschland zugewiesen, die während dieser Zeit auch die Aufenthaltsgestattung jeweils verlängert.


Aufenthalt- und Wohnsitzbeschränkung
Der Wohnsitz ist entweder auf die Stadt oder den Landkreis Kassel beschränkt. Der Aufenthalt ist in den ersten 3 Monaten auf den Bereich des Landes Hessen beschränkt. Sie können jedoch eine Erlaubnis zum Verlassen beantragen.
Nach 3 Monaten fällt die räumliche Beschränkung in der Regel weg. Die Beschränkung des Wohnsitzes bleibt bestehen.
 Verlassenserlaubnis


Erwerbstätigkeit/ Anerkennungsberatung
Eine Erwerbstätigkeit darf im laufenden Verfahren nur nach Erteilung einer Genehmigung durch die Ausländerbehörde aufgenommen werden, wenn sich der Asylsuchende seit  3 Monaten im Bundesgebiet aufhält und die Bundesagentur für Arbeit zugestimmt hat.
Eine Beratung, ob Ihr im Ausland erworbener Berufsabschluss oder Ihr im Ausland erworbenes Diplom in Deutschland anerkannt sind bzw. wie Sie eine Anerkennung erreichen können, erhalten Sie beim Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (INBAS), Grüner Weg 46, 34117 Kassel (Telefon: 0151 27191683, E-Mail: koyunpinarinbascom).


Sicherstellung der Lebensunterhaltes
Inhaber einer Aufenthaltsgestattung können Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beantragen.
Flüchtlingsangelegenheiten

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

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