Aufenthaltserlaubnis für in Deutschland geborene Kinder

Kinder, die in Deutschland geboren werden, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis, wenn ein Elternteil einen längerfristigen Aufenthaltstitel besitzt.

Beschreibung

Ein Kind, das in Deutschland geboren wird, hat oft die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist z.B. der Fall, wenn

  • mindestens ein Elternteil deutsch ist oder
  • beide Elternteile ausländische Staatsangehörige sind, aber ein Elternteil sich seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und einen unbefristeten Aufenthaltstitel besitzt (oder als EU-Staatsangehörige(r) freizügigkeitsberechtigt ist). Die Prüfung erfolgt durch das Standesamt nach Geburtsanmeldung.

Für diese Kinder ist, selbst wenn neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch andere Staatsangehörigkeiten bestehen sollten, keine Vorsprache zur Regelung des Aufenthaltsrechts erforderlich.

Ein Kind mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn mindestens ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen.

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

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