Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts für EU-Bürger

EU-Bürger/innen, die sich seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, können sich ihr Daueraufenthaltsrecht bescheinigen lassen.

Beschreibung

Unionsbürger/innen und Staatsbürger/innen aus Island, Liechtenstein und Norwegen genießen Freizügigkeit. Sie benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum und für den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel. Sie benötigen auch keine Arbeitserlaubnis.


Information zum Wegfall der Freizügigkeitsbescheinigung
Die Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie für Angehörige aus EWR-Staaten ist im Januar 2013 ersatzlos abgeschafft worden. Das Aufenthaltsrecht wird ausschließlich über den Nationalpass beziehungsweise das Ausweisdokument und die Meldebescheinigung nachgewiesen.

EU-Bürger/innen, die sich seit 5 Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, können sich ihr Daueraufenthaltsrecht bescheinigen lassen. Meldebescheinigungen stellen in der Stadt Kassel das Bürgerbüro und im Landkreis Kassel die Gemeinden aus.

Wohnsitz Anmeldung in der Stadt Kassel

 Landkreis Kassel (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

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