Bescheinigung über das Nichterlöschen des Aufenthaltstitels

Aufenthaltstitel erlöschen in der Regel 6 Monate nach der Ausreise oder wenn diese nicht vorrübergehend ist. Ausnahmen können jedoch bescheinigt werden.

Beschreibung

Ihr Aufenthaltstitel erlischt grundsätzlich unter anderem dann kraft Gesetzes, wenn Sie aus der Bundesrepublik Deutschland ausreisen und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen.

Die Bestimmung der längeren Frist müssen Sie bei der Ausländerbehörde beantragen. Sie wird für Inhaber/innen einer Niederlassungserlaubnis in der Regel und bei Inhabern/Inhaberinnen einer Aufenthaltserlaubnis nur in Ausnahmefällen gewährt.
 
Ausnahmen
Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt erst nach zwölf Monaten, wenn Sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und haben das 60. Lebensjahr vollendet. Das gilt auch für Ihren mit Ihnen zusammen lebenden Ehepartner, wenn er ebenfalls das 60. Lebensjahr vollendet hat
    oder
  • Sie besitzen eine Blaue Karte EU


Ihre Niederlassungserlaubnis erlischt nicht, wenn Sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben sich seit mindestens 15 Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und Ihr Lebensunterhalt ist gesichert. Das gilt auch für Ihren mit Ihnen zusammen lebenden Ehepartner.
  • Sie sind mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet und die eheliche Lebensgemeinschaft besteht weiterhin.

Die Ausländerbehörde stellt eine Bescheinigung als Nachweis des Fortbestehens der Niederlassungserlaubnis aus.

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

Anschrift

Rathaus
Obere Königsstraße 8
34117 Kassel

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