Neuausstellung eines Aufenthaltstitels

Die Neuausstellung eines Aufenthaltstitels erfolgt, wenn zum Beispiel ein neuer Reisepass ausgestellt oder der Aufenthaltstitel verloren wurde.

Beschreibung

Eine Neuausstellung wird erforderlich, wenn Sie bereits einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen und

  • Sie einen neuen Pass bekommen haben,
  • die Kartennutzungsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels abläuft,
  • Sie Ihren bisherigen Aufenthaltstitel verloren haben,
  • Ihr elektronischer Aufenthaltstitel seine Funktionsfähigkeit verloren hat,
  • oder Sie ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung haben.

Wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft, müssen Sie die Verlängerung beantragen. Es handelt sich nicht um eine Neuausstellung, auch wenn Sie einen neuen Pass erhalten haben.

Ein Aufenthaltstitel mit neuem Namen kann nur ausgestellt werden, wenn der neue Name in Ihrem Pass steht.

Der Aufenthaltstitel wird in Form einer Scheckkarte mit elektronischer Zusatzfunktion ausgestellt.

Anschrift und Öffnungszeiten

Abteilung für Zuwanderung und Integration Stadt und Landkreis Kassel

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Bescheinigung zur Gültigkeit von Niederlassungserlaubnissen

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