Feinstaubplakette

Eine Feinstaubplakette wird benötigt, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen.

Beschreibung

Seit einigen Jahren ist eine Verordnung zu Schadstoffgruppen bei Kraftfahrzeugen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelung ist einerseits die Einrichtung von Umweltzonen und andererseits die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen mit "Feinstaubplaketten" nach festgelegten Schadstoffgruppen.

In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit einer entsprechenden Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind, sofern der Verkehr mit so gekennzeichneten Fahrzeugen vom Verkehrsverbot in der Umweltzone ausgenommen ist. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Fahrzeuge von Anwohnern in Umweltzonen.
Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.


Weitere Informationen zu der Feinstaubplakette und auch den jeweiligen Emissionsschlüsselnummern, entnehmen Sie bitte dem  Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Umweltplakette / Umweltzone (Öffnet in einem neuen Tab)

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