Die Zuteilung verkleinerter Kennzeichen erfolgt an Fahrzeugen, bei denen bauartbedingt keine Standard-Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden können.
Beschreibung
Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sog. „US‐Kennzeichen“ oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Diese werden ausschließlich zugeteilt, wenn bauartbedingt keine Standard-Kennzeichen verwendet werden können.
Details
Voraussetzungen
Sie sind mit Hauptwohnsitz in der Stadt Kassel oder im Landkreis Kassel gemeldet.
Verfahrensablauf
Für die Zuteilung eines kleines Kennzeichens, müssen Sie persönlich vorsprechen. Die Vorführung des entsprechenden Fahrzeuges ist zwingend erforderlich. Dies kann bei Zuteilung des Kennzeichens direkt bei der Zulassungsbehörde oder durch Vorführung bei einer anerkannten Prüfstelle erfolgen.
Wenn Sie nicht persönlich vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Bitte informieren Sie sich in der Rubrik "Welche Unterlagen werden benötigt?". Die ausgesprochene Vollmacht berechtigt nicht die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates (Öffnet in einem neuen Tab) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. Dieses Dokument muss vom Fahrzeughalter/Fahrzeughalterin unterschrieben sein.
Wichtig: Für den Fall, dass die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragt wird, ist die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen notwendig, dass die Anbringung normalgroßer Kennzeichen wegen der baulichen Beschaffenheit entweder technisch nicht möglich ist oder ein unverhältnismäßiger Aufwand für den Umbau zur Anbringung eines ordnungsgemäßen Kennzeichens erforderlich wäre. Nach der Rechtsprechung sind Umbaukosten bis zu 10 Prozent des Zeitwertes des Fahrzeugs zumutbar.
Bearbeitungsdauer
Sofern alle Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen, werden die Änderungen sofort in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Dies kann nur zu dem Tag erfolgen, an dem Sie oder die von Ihnen bevollmächtigte Person persönlich vorspricht.
Erforderliche Unterlagen
gültiges Ausweisdokument
Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
Falls aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) das Fälligkeitsdatum der nächsten Hauptuntersuchung (HU) nicht hervorgeht, wird zusätzlich der Prüfbericht der letzten HU benötigt
Vorführbescheinigung und Gutachten einer anerkannten Prüfstelle (DEKRA, TÜV, GTÜ usw.)
Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) über die Kfz-Versicherung
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Ggf. Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich
die bisherigen amtlichen Kennzeichenschilder
Ggf. sind zusätzlich vorzulegen:
bei Vertretung durch eine/n Dritte/n (z. B. Zulassungsdienst): Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original); Bevollmächtigte müssen sich selbst mit ihrem gültigen Ausweisdokument ausweisen können (Unterschrift auf Vollmacht muss identisch mit Unterschrift auf Ausweisdokument sein).
bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
bei juristischen Personen (GmbH, AG etc.) und Personengesellschaften (OHG): die Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug sowie die Vollmacht der laut Handelsregister vertretungsberechtigten Person und dessen Ausweisdokument oder deren persönliches Erscheinen
speziell bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR): eine komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel der Gesellschaftervertrag), die Gewerbeanmeldungen von allen Beteiligten, deren Ausweisdokumente und eine Vollmacht der zeichnungsberechtigten Personen die Vollmacht muss eine Erklärung enthalten, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll
speziell bei Vereinen: ein Auszug aus dem Vereinsregister sowie die Vollmacht des benannten Vertreters (bzw. der Vertretenden) und sein Personalausweis (bzw. deren Personalausweise) im Original.
Im Einzelfall sind weitere Dokumente vorzulegen. Eine genaue Aussage kann durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen erteilt werden.
Gebühren
Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Eine genaue Auskunft über die anfallenden Gebühren kann nur durch Vorlage der erforderlichen Unterlagen erfolgen.
Die Gebühren belaufen sich in der Regel auf einen Betrag von 13,10 Euro.
Das Prägen von Kennzeichenschildern wird nicht von den Zulassungsstellen selbst vorgenommen, daher sind diese privat zu beziehen und nicht in den Gebühren enthalten. Prägefirmen sind im unmittelbaren Umfeld der Zulassungsstellen zu finden.
Ihre Zahlungsmöglichkeiten:
Kassel: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
Baunatal: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte und Barzahlung.
Wolfhagen und Hofgeismar: Girokarte/EC‐Karte, Geldkarte, Kreditkarte (Barzahlung ist nicht möglich)
Sie erreichen uns aus Nordhessen ohne Vorwahl unter der 115. Von außerhalb erreichen Sie uns unter 0561 115, aus dem Ausland wählen Sie (+49)561 115. Deutschlandweit ist die 115 montags bis freitags von 8 -18 Uhr erreichbar.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Seite technisch notwendige Cookies verwendet. Cookies zur Erfassung statistischer Daten können Sie widerrufen.