Reisen mit Betäubungsmitteln

Für Reisen ins Ausland können Betäubungsmitteln in einer angemessenen Menge für den persönlichen Gebrauch mitgenommen werden, sofern eine von der verschreibenden Ärztin/vom verschreibenden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird.

Beschreibung

Diese ärztliche Bescheinigung muss vor Antritt der Reise von einem Gesundheitsamt beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich an das Gesundheitsamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die entsprechende Arztpraxis befindet.

Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

Diese Vorgaben gelten einheitlich gemäß Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens für Reisen in die entsprechenden Mitgliedsstaaten.

Bei Reisen mit Betäubungsmitteln in Nichtmitgliedsstaaten des Schengener Abkommens wird geraten, ähnlich zu verfahren und sich eine mehrsprachige Bescheinigung vom verschreibenden Arzt ausstellen zu lassen, welche Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält. Diese Bescheinigung ist ebenfalls durch das zuständige Gesundheitsamt beglaubigen zu lassen und bei der Reise mitzuführen.

Weiterführende Informationen sowie Vorlagen für die ärztliche Bescheinigung zum Ausdrucken finden Sie auf den folgenden Internetseiten:

 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Reisen mit Betäubungsmitteln (Öffnet in einem neuen Tab)

 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI): Reisen mit Betäubungsmitteln (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Hygienische Dienste

Anschrift

Alte Hauptpost
Friedrich-Ebert-Straße 24
34117 Kassel

Angaben zur Erreichbarkeit

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