Wohnungshygiene

Da der Mensch etwa 80 bis 90 % des Tages in Innenräumen verbringt, ist es von elementarer Bedeutung für das Wohlbefinden und die Gesundheit der Menschen, gesunde Lebensbedingungen im Wohnbereich zu schaffen.

Beschreibung

Denn durch die zunehmende Konzentration des Lebensablaufs auf geschlossene Räume gibt es zunehmend Beschwerden über gesundheitliche Probleme, welche mit dem Innenraum in Verbindung gebracht werden

Schimmel
Schimmelpilzbefall in Innenräumen ist ein lang bekanntes Problem, welches hauptsächlich durch die drei Faktoren Feuchtigkeit, Nährstoffangebot und Temperatur bestimmt wird. Schimmelpilze können eine Vielzahl von Materialien als Nährboden nutzen und auch auf und in Materialien wachsen, die nicht sichtbar nass sind. Eine relative Luftfeuchtigkeit von ungefähr 80 % an der Oberfläche des Materials ist ausreichend. Neben baulichen und bauphysikalischen Mängeln tragen auch die Bewohner zum Feuchteeintrag bei (z. B. durch Duschen, Kochen, Wäschetrocknen etc.).

Das Umweltbundesamt hat zu diesem Thema die Infobroschüre "Hilfe! Schimmel im Haus" und einen "Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen" herausgegeben, welcher kostenlos heruntergeladen werden kann.

 Infobroschüre " Hilfe! Schimmel im Haus" (Öffnet in einem neuen Tab)

 Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung, Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen (Öffnet in einem neuen Tab)


Das Gesundheitsamt bietet in Zusammenhang mit Schimmelbefall in Innenräumen Messungen der relativen Raumluftfeuchtigkeit, der Raumlufttemperatur, der Wandfeuchtigkeit und Wandtemperatur an.


Vermüllung
In der Regel werden Verwahrlosungen oder Vermüllungen erst öffentlich erkennbar, wenn beispielsweise Geruchsbelästigungen oder Ungeziefer- bzw. Schädlingsbefall durch Wohnungsnachbarn mitgeteilt werden. Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass es sich hierbei nicht grundsätzlich um eine akute bzw. konkrete Problemstellung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) handelt. Maßnahmen nach dem IfSG setzen jedoch voraus, dass durch den Zustand der Wohnung eine Gesundheitsgefahr ausgeht. Hingegen reichen allgemeine unhygienische Verhältnisse, Verschmutzung oder Müllprobleme für Maßnahmen nach dem IfSG nicht aus. Durch eine fachgerechte Reinigung oder Abfallentsorgung kann bereits ausreichend Abhilfe geschaffen werden, ohne das eine vorherige Ermittlung des Gesundheitsamtes vorausgesetzt werden muss.
Neben den o. g. infektionshygienischen Maßnahmen müssen immer wieder flankierende psychosoziale oder sozialarbeiterische Hilfen angeboten werden, ansonsten kann keine wirksame Abhilfe geschaffen werden.