Beschreibung
Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Die Berechtigung zum Kauf der Munition muss gesondert eingetragen sein. Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte mit sich zu führen. Dazu berechtigt Sie nur der "Waffenschein" in Verbindung mit der Waffenbesitzkarte.
Eine waffenrechtliche Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vom Antragsteller erfüllt werden. Für Sonderfälle im Bereich des Waffenbesitzes (z.B. freie Waffen, Erben, Waffensammler, Führen von Waffen) erhalten Sie die notwendigen Informationen von den zuständigen Ansprechpartnern.
Online-Services
Die digitale Antragstellung ist nur unter Anmeldung am Nutzerkonto des Bundes (bund ID) mittels elektronischen Personalausweis möglich! Wie Sie den elektronischen Personalausweis nutzen erfahren Sie hier: https://www.ausweisapp.bund.de/videotutorials (Öffnet in einem neuen Tab)
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Ordnungs- und Gewerberecht
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar