Berufskraftfahrer-Qualifikation: Nachweis der Weiterbildung

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle des Landkreises Kassel nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis zuständig ist. Wenn Ihr Wohnsitz in der Stadt Kassel ist, wenden Sie sich bitte an die  Führerscheinstelle der Stadt Kassel. (Öffnet in einem neuen Tab)

Beschreibung

Der Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) dient dem Nachweis Ihrer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst ab dem 23.05.2021 die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein ab. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält die Schlüsselzahl jedoch ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum des Führerscheins. Erst danach ist die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises notwendig. Der FQN ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt und von der Bundesdruckerei hergestellt wird.

Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

Angehende und etablierte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D sind, müssen ihre Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen. Dafür sind in der Regel eine Grundqualifikation und im Anschluss alle 5 Jahre eine Weiterbildung notwendig. Die nachgewiesene Berufskraftfahrerqualifikation wird als FQN in Kartenform ausgestellt.

Anschrift und Öffnungszeiten

Führerscheinstelle

Anschrift

Kohlenstraße 132
34121 Kassel

Kontakt

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Aufgrund von erheblichen Unwetterschäden kann der Publikumsverkehr in der Führerscheinstelle in den nächsten Wochen nur eingeschränkt stattfinden. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass es an der Kohlenstraße deshalb zu längeren Wartezeiten kommen kann. Bei persönlichen Vorsprachen ist mit Unannehmlichkeiten aufgrund des Baulärms sowie des Lärms durch Trocknungsmaschinen zu rechnen.

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