Fahrerlaubnis ausländisch (EU-/EWR-Staaten): umschreiben

Bitte beachten Sie, dass die Führerscheinstelle des Landkreises Kassel nur für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Landkreis zuständig ist. Wenn Ihr Wohnsitz in der Stadt Kassel ist, wenden Sie sich bitte an die  Führerscheinstelle der Stadt Kassel. (Öffnet in einem neuen Tab)

Beschreibung

EU-/EWR-Fahrerlaubnisse harmonisierter Klassen (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung.

Eine Umschreibung wird dann erforderlich, wenn nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet eine Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins oder der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis bzw. einzelner Fahrerlaubnisklassen ansteht.

Achtung:
Bei den Fahrerlaubnisklassen, die in Deutschland befristet sind (Klassen C und D sowie entsprechende Unter- und Anhängerklassen), gilt die deutsche Geltungsdauer auch dann, wenn im ausländischen Führerschein keine oder längere Fristen eingetragen sind.

Inhaber von EU-/EWR-Fahrerlaubnissen nicht-harmonisierter Klassen dürfen nach Wohnsitznahme im Bundesgebiet im Umfang ihrer Berechtigung Kraftfahrzeuge im Inland führen, solange der ausländische Führerschein gültig ist, aber längstens für 6 Monate. Wenn danach weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, wird die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis auf Basis der ausländischen Fahrerlaubnis erforderlich (sogenannte Umschreibung). Siehe dazu auch: Fahrerlaubnis ausländisch (nicht EU/EWR) umschreiben (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder).

Detaillierte Informationen zur Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse in Deutschland  bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf seiner Internetseite unter "Gültigkeit ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) in der Bundesrepublik Deutschland".

Dort finden Sie auch ein "Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland".

Anschrift und Öffnungszeiten

Führerscheinstelle

Anschrift

Kohlenstraße 132
34121 Kassel

Kontakt

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Aufgrund von erheblichen Unwetterschäden kann der Publikumsverkehr in der Führerscheinstelle in den nächsten Wochen nur eingeschränkt stattfinden. Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass es an der Kohlenstraße deshalb zu längeren Wartezeiten kommen kann. Bei persönlichen Vorsprachen ist mit Unannehmlichkeiten aufgrund des Baulärms sowie des Lärms durch Trocknungsmaschinen zu rechnen.

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Alternativ können Sie uns eine E‐Mail mit Ihrem Anliegen und Terminwunsch an  fahrerlaubnisbehoerdelandkreiskasselde senden oder telefonisch unter der Telefonnummer  0561 1003−1700 einen Termin vereinbaren.