Fahrerlaubnis: Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Beschreibung

Sie können einen Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 für die Fahrerlaubnis Klasse B bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehör-de stellen.

Bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ wird das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt. Die Fahrschulausbildung kann entsprechend eher begonnen werden.

Sie erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung als Nachweis für die Fahrerlaubnis im Inland eine Prüfungsbescheinigung, welche längstens bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig ist. Sie dürfen den PKW bis zu Ihrem 18. Geburtstag allerdings nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Person fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Sie auf Antrag den europaweit gültigen EU-Kartenführerschein.

Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

Online-Services

Begleitetes Fahren ab 17 online beantragen (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

Führerscheinstelle

Anschrift

Kohlenstraße 132
34121 Kassel

Kontakt

Jetzt Termin vereinbaren

 zur Terminvereinbarung der Führerscheinstelle (Öffnet in einem neuen Tab)

Alternativ können Sie uns eine E‐Mail mit Ihrem Anliegen und Terminwunsch an  fahrerlaubnisbehoerdelandkreiskasselde senden oder telefonisch unter der Telefonnummer  0561 1003−1700 einen Termin vereinbaren.