Beschreibung
Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Je nach Art und Menge eines gefährlichen Gutes sind die unterschiedlichsten Vorschriften in Abhängigkeit des Transportweges (Straße, Schiene, Wasser und Luft) zu beachten. So kann es erforderlich werden, dass das Transportfahrzeug mit Gefahrzetteln und orangefarbenen Tafeln zu kennzeichnen ist.
Zusätzlich müssen die unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verpacker, Absender, Beförderer, Verlader, Fahrzeugführer, Entlader, Empfänger usw.) eine Reihe von Pflichten einhalten. Dazu kann auch die Festlegung eines bestimmten Transportweges zählen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Gefahrgut – Recht / Vorschriften
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Gefährliche Güter: Transport
Zeiten
Montag | nach Terminvereinbarung |
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Dienstag | nach Terminvereinbarung |
Mittwoch | nach Terminvereinbarung |
Donnerstag | nach Terminvereinbarung |
Freitag | nach Terminvereinbarung |
Straßenverkehrsbehörde
Anschrift
Kohlenstraße 132
34121 Kassel
Kontakt
- 0561 1003-1713
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