Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen

Beschreibung

Seit 1997 werden mit allen Trägern der Erziehungshilfe Vereinbarungen über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung getroffen. Rechtliche Grundlage dieser Regelung ist die Hessische Rahmenvereinbarung für die Gestaltung der Einzelvereinbarungen über Leistungsangebote, Qualitätsentwicklung und Entgelte nach den §§ 78 ff SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG-). Nach dieser Rahmenvereinbarung werden zwischen dem örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) und den in seinem Zuständigkeitsbereich gelegenen Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII anbieten, Einzelvereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung getroffen.

Die Leistungsvereinbarungen müssen die wesentlichen Merkmale eines Angebotes nennen:

  • Art, Ziel und Umfang des Leistungsangebotes
  • den zu betreuenden Personenkreis
  • die sachliche und personelle Ausstattung
  • die Qualifikation des Personals
  • die betriebsnotwendigen Anlagen der Einrichtung/Leistung

Die Entgeltvereinbarung setzt eine Gesamtkalkulation der Leistung durch die freien Träger   voraus, die verhandelt und einvernehmlich abgestimmt wird.

Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung regelt Maßnahmen zur Erfassung und Auswertung der Qualität der Leistung.

Der Träger muss gewährleisten, dass die Leistungsangebote geeignet, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

Im Vorfeld dieser Vereinbarungen bieten wir umfangreiche – besonders auch im Hinblick auf pädagogische und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte – Beratungen an.

Der Träger erhält bei Bedarf die hierzu notwendigen Unterlagen wie:

  • Hessische Rahmenvereinbarung
  • Kalkulationsprogramme
  • Erläuterungen
  • Personalkostenberechnung

Anschrift und Öffnungszeiten

Heimberatung/-aufsicht, Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen

Anschrift

Kreishaus
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel

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