Unterhaltsvorschuss - Änderungen mitteilen

Beschreibung

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschuss-Stelle wichtigen Änderungen mitteilen.
Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in in der Unterhaltsvorschussstelle in Verbindung, wenn Sie wichtige neue Informationen oder Fragen zum Unterhalt Ihres Kindes haben. Insbesondere wenn, 

  • Sie Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil oder Halbwaisenrentenbezüge für Ihr Kind  erhalten bzw. sich die Höhe ändert
  • Sie heiraten wollen
  • Sie beabsichtigen, umzuziehen
  • Sie (erneut) mit dem anderen Elternteil Ihres Kindes zusammenziehen wollen
  • das Kind auch von dem anderen Elternteil (mit-)betreut wird bzw. wenn sich der Umfang Ihrer Betreuung ändert
  • Ihr Kind die Schule verlässt
  • Ihr Kind mindestens 15 Jahre alt ist und Einkünfte jeglicher Art erzielt
  • Ihr Kind nicht mehr in Ihrem Haushalt lebt, weil es bei dem anderen Elternteil oder den Großeltern lebt oder in Obhut genommen wurde
  • Sie eine neue Bankverbindung haben. 

Bitte beachten Sie, dass Sie nach § 10 UVG ordnungswidrig handeln, wenn Sie diese Auskünfte nicht umgehend erteilen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.  

Wenn Sie sich nicht sicher sind, zögern Sie nicht sich bei uns zu melden (telefonisch oder per E-Mail).

Anschrift und Öffnungszeiten