Online-Services nicht erreichbar
Leider stehen unsere Online-Services aufgrund technischer Probleme derzeit nicht so zur Verfügung, wie wir es uns wünschen und wie wir es gerne anbieten möchten. Bei der Nutzung unserer Online-Services bitten wir Sie daher zurzeit folgendes zu beachten:
- Für alle Online-Services halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Card bereit. In diesem Zusammenhang muss die eID‐Funktion freigeschaltet und Ihnen ihr sechsstelliger PIN bekannt sein. Mit Ihrem Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp2“ oder einem Kartenlesegerät können Sie sich dann anmelden.
- Zulassungsvorgänge von juristischen Personen können derzeit nicht durchgeführt werden.
- Ein sofortiges „losfahren“ nach der Antragstellung ist zur Zeit nicht möglich, da die Inbetriebnahme des Fahrzeuges erst erfolgt ist, nachdem Sie die Zulassungspapiere von der Zulassungsbehörde erhalten haben und nachdem die übersandten Plaketten auf das Kennzeichen aufgeklebt worden sind.
Wir bitten um Ihr Verständnis
Beschreibung
Sie müssen Ihr Fahrzeug auf den neuen Zulassungsbezirk ummelden, damit sie es für die ordnungsgemäße Teilnahme am Straßenverkehr nutzen können.
Es besteht die Möglichkeit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme. Die Regelung der Kennzeichenmitnahme bleibt auch bei "mehrfachem" Umzug bestehen.
Wenn Sie innerhalb eines Zulassungsbezirkes umgezogen sind, informieren Sie sich bitte hier.
Das Fahrzeug muss zur Ummeldung noch für den aktuellen Monat eine gültige Hauptuntersuchung besitzen.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.
Online-Services
Sie benötigen einen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion (Öffnet in einem neuen Tab) inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ (Öffnet in einem neuen Tab) oder via Kartenlesegerät
Für die Internetbasierte Fahrzeugzulassung ist es unterem anderem erforderlich, dass
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) nach dem 1. Januar 2018 ausgegeben wurden
- die Kennzeichen mit Stempelplaketten nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden
Weitere Informationen finden Sie in unserem Online-Service.
Hilfreiche Hinweise und Bilder sowie eine Schritt für Schritt Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auch auf der Internetseite des BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab).
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Kfz-Zulassungsstelle Kassel
Anschrift
KFZ-Zulassungsstelle
Ölmühlenweg 4
34123 Kassel
Kfz-Zulassungsstelle Wolfhagen
Kfz-Zulassungsstelle Hofgeismar
Anschrift
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar