Neufahrzeuge zulassen

Die Zulassung eines noch nie zugelassenen Fahrzeuges (Neufahrzeug) in Deutschland können Sie vor Ort oder in bestimmten Fällen online erledigen.

Online-Services nicht erreichbar

Leider stehen unsere Online-Services aufgrund technischer Probleme derzeit nicht so zur Verfügung, wie wir es uns wünschen und wie wir es gerne anbieten möchten. Bei der Nutzung unserer Online-Services bitten wir Sie daher zurzeit folgendes zu beachten:

  • Für alle Online-Services halten Sie bitte Ihren Personalausweis oder ihren elektronischen Aufenthaltstitel oder Ihre eID-Card bereit. In diesem Zusammenhang muss die eID‐Funktion freigeschaltet und Ihnen ihr sechsstelliger PIN bekannt sein. Mit Ihrem Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp2“ oder einem Kartenlesegerät können Sie sich dann anmelden.
  • Zulassungsvorgänge von juristischen Personen können derzeit nicht durchgeführt werden.
  • Ein sofortiges „losfahren“ nach der Antragstellung ist zur Zeit nicht möglich, da die Inbetriebnahme des Fahrzeuges erst erfolgt ist, nachdem Sie die Zulassungspapiere von der Zulassungsbehörde erhalten haben und nachdem die übersandten Plaketten auf das Kennzeichen aufgeklebt worden sind. 

Wir bitten um Ihr Verständnis

Beschreibung

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.

Bei erstmaliger Zulassung eines aus Deutschland oder dem Ausland stammenden Fahrzeuges, spricht man von einer Neuzulassung.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Motorrädern, PKW, Elektrofahrzeugen, Anhängern und anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen.

Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. einer EG‐Betriebserlaubnis, für welches bereits eine deutsche Zulassungsbescheinigung Teil II durch den Hersteller ausgegeben wurde, können Sie unseren Online‐Service nutzen und die Neuzulassung jederzeit direkt von zu Hause aus erledigen.

Besonderheiten zur Vorführung eines Fahrzeuges:
Wird im Rahmen der Zulassung die erstmalige Ausstellung einer deutschen Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig, ist nur dann eine Vorführung des Fahrzeuges erforderlich.

Bitte beachten Sie:
Sollten Ihnen bereits ausländische Fahrzeugpapiere vorliegen, informieren Sie sich bitte über die Zulassung von  Kraftfahrzeugen/Anhängern aus dem Ausland (Importzulassung).

Online-Services

Sie benötigen einen Personalausweis, eID-Karte oder elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter  eID-Funktion (Öffnet in einem neuen Tab) inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser  „AusweisApp“ (Öffnet in einem neuen Tab) oder via Kartenlesegerät

Für die Internetbasierte Fahrzeugzulassung ist es unterem anderem erforderlich, dass 

  • Ihr Fahrzeug fabrikneu ist und noch nie in Deutschland zugelassen war
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) nach dem 1. Januar 2018 ausgegeben wurden
  • die Kennzeichen mit Stempelplaketten nach dem 1. Januar 2015 ausgegeben wurden

Weitere Informationen finden Sie in unserem Online-Service.

Hilfreiche Hinweise und Bilder sowie eine Schritt für Schritt Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auch auf der Internetseite des  BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Öffnet in einem neuen Tab)

Neufahrzeuge Online Zulassen - Landkreis Kassel (Öffnet in einem neuen Tab)

Anschrift und Öffnungszeiten

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