Beschreibung
Die rechtsgeschäftliche Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen bedarf der behördlichen Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz. Die Genehmigung erstreckt sich auf Kauf, Übertragung, Übergabe, Schenkung, Erbauseinandersetzung und Tausch von landwirtschaftlichen Grundstücken.
Der Fachbereich Landwirtschaft, Fachdienst Agrarförderung ist örtlich zuständig für den Landkreis Kassel und der kreisfreien Stadt Kassel
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Agrarförderung
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
Kontakt
- 0561 1003-2441
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