Beschreibung
Die Überwachung der Einhaltung der fachrechtlichen Vorgaben im Bereich Düngung und Pflanzenschutz erfolgt durch Kontrollen auf den an Förderverfahren teilnehmenden Betrieben. Die Kontrolle kann in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Kassel erfolgen, sofern durch den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln deren fachrechtliche Aspekte tangiert werden.
1. Düngerecht
Die Kontrollen im Bereich des Düngerechts werden auf denen zur Cross-Compliance Kontrolle ausgewählten Betrieben gebündelt durchgeführt. Die Kontrollergebnisse aus der Kontrolle im Rahmen des Düngerechts gehen zur Bewertung an das Regierungspräsidium (RP) Kassel als düngerechtlich zuständige Behörde. Bei festgestellten Verstößen erfolgt die Verhängung eines Bußgeldes durch das RP Kassel.
- Ausbringung von Düngemitteln
- Lagerung von Wirtschaftsdüngern
- Dokumentation der Düngeplanung und des Düngemitteleinsatzes
- Einhaltung der Sperrfristen
- Erstellung der Stoffstrombilanz
- Einhaltung der Wirtschaftsdünger-Verbringungsverordnung
2. Pflanzenschutzrecht
Die fachrechtlichen Kontrollen im Bereich Pflanzenschutz erfolgen im Rahmen des Fachrechts (Pflanzenschutzmonitoring) mit einer separaten Auswahl durch den Landkreis, für die Cross Compliance Kontrollen im Bereich des Pflanzenschutzes erfolgt die Auswahl durch den RP Kassel. Die Kontrollergebnisse aus den Kontrollen im Rahmen des Fachrechts werden zur Bewertung an das Regierungspräsidium (RP) Gießen (Pflanzenschutzdienst) weitergereicht und im Fall eines Verstoßes gegen das Pflanzenschutzgesetz ordnungsrechtlich (Bußgeld) vom RP Gießen bearbeitet. Sollte es sich um einen Cross Compliance relevanten Verstoß handeln, wird je nach Schwere des Verstoßes die Betriebsprämie gekürzt.
Kontrollinhalte
- Betriebskontrollen bei Anwenderbetrieben
- Kontrolle Anwenderschutz
- Kontrolle Spritzen-TÜV
- Kontrolle der Dokumentation von Anwendungen
- Kontrollen der Anwendung von Insektiziden
- Kontrolle von Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind - § 17-Flächen
- Kontrolle Blütenbehandlung Raps
- Kontrolle Abstandsauflagen zu Gewässern oder Saumbiotopen
- Rückstandskontrollen Kartoffeln und Spargel
- Überprüfung von erteilten Ausnahmegenehmigungen nach § 12 Abs. 2
- Pflanzenschutzmittel-Verkehrskontrollen Handel
- Kontrolle Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen
- Pflanzenschutzmittel-Verkehrskontrollen im Handel
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Agrarförderung
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar
Kontakt
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