Dorfentwicklung

Beschreibung

Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren. Die Förderangebote in der Dorfentwicklung sollen dazu beitragen, auf strukturelle und demographische Herausforderungen im ländlichen Raum aktiv, konzeptionell und gestalterisch zu reagieren und durch eigenständige Entwicklungsprozesse die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale zu mobilisieren.

Zweck der Förderung ist,

  • die Innenentwicklung zu stärken,
  • die Ortskerne funktional und gestalterisch zu erhalten und zu entwickeln,
  • die dörfliche Baukultur zu erhalten und weiterzuentwickeln,
  • die dörfliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge zu erhalten und zu entwickeln,
  • die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern und
  • das bürgerschaftliche Engagement zu stärken

Der demografische und strukturelle Wandel erfordert eine nachhaltige Strategie, wie sich eine Kommune insgesamt entwickeln soll und welche Funktionen die einzelnen Stadt‐/ Ortsteile dabei übernehmen müssen. 

Grundvoraussetzung für eine Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung ist eine kommunale Gesamtstrategie, die auf der Grundlage eines kommunalen Entwicklungskonzeptes (KEK) beruht. Innenentwicklung, örtliche Daseinsvorsorge und Grundversorgung sowie das bürgerschaftliche Engagement sind Kernthemen der hessischen Dorfentwicklung. Der fachliche Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ steht dabei besonders im Fokus, ebenso die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.

Für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm ist die Aufnahme der Kommune in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen auf der Grundlage eines solchen Konzeptes erforderlich. Die Förderung erfolgt in Orten bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, sofern diese nicht der Städtebauförderung zugeordnet sind. 

Fördermaßnahmen

  • Moderations- und Beratungsleistungen
  • Erstellung von Konzepten (in Vorbereitung für die Bewerbung zur Aufnahme in das DE-Programm)
  • Konzepte, Dienstleistungen, IT-Lösungen
  • Unterstützung bürgerschaftliches Engagement
  • Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe
  • Örtliche Infrastruktureinrichtungen
  • Umnutzungssanierung und Neubau von Gebäuden Hof- Garten- und Grünflächen
  • städtebaulich verträglicher Rückbau
  • Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche
  • Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Förderungsmöglichkeiten und Konditionen

Für kommunale Antragsteller

Gefördert werden können:

Dorfmoderation

  1. Moderations- und Beratungsleistungen
  2. Erstellung von Konzepten
  3. kommunales Entwicklungskonzept für die Vorbereitung der Bewerbung für die hessische Dorfentwicklung (Zuwendung max. 20.000 €)

Konditionen:  FQ 55-75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 37.500 €

Dorfentwicklung

  1. Konzepte, Dienstleistungen, IT-Lösungen
  2. Unterstützung bürgerschaftliches Engagement
  3. Dörflicher Charakter und kulturgeschichtliches Erbe
  4. Örtliche Infrastruktureinrichtungen
  5. städtebaulich verträglicher Rückbau
  6. Innenentwicklung durch strategische Sanierungsbereiche

Konditionen: FQ 60-80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, teilweise Begrenzung der Höchstzuwendung

Für private Antragsteller

Eine Förderung von privaten und öffentlich-nicht kommunalen Vorhaben ist nur in definierten Fördergebieten in den historischen Ortskernen möglich. 
Kulturdenkmale (Einzeldenkmale) können auch außerhalb der definierten Fördergebiete gefördert werden. 

Die Förderung investiver Vorhaben erfolgt grundsätzlich nach dem vom zuständigen Ministerium herausgegebenen Leitfaden „Grundsätze des regionaltypischen Bauens in der Dorf- und Regionalentwicklung“. Der entsprechende Flyer steht im Bereich „Downloads“ für Sie bereit. 

  • Dorfentwicklung
    • Umnutzung, Sanierung und Neubau von Gebäuden und Hof-, Garten- und Grünflächen

Konditionen:  FQ 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 45.000 €, für Kulturdenkmäler max. 60.000 €

Nähere Informationen zu den einzelnen Punkten für kommunale und private Vorhaben finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation.

 Richtlinie Dorfentwicklung PDF-Datei 599 kB
 Grundsätze des regionaltypischen Bauens PDF-Datei 433 kB

Förderschwerpunkte in der Dorfentwicklung mit Laufzeiten

Förderschwerpunkt Laufzeit Besonderheiten
Wesertal von 2017 bis 2025
Hofgeismar von 2018 bis 2026 Ohne Kernstadt
Immenhausen von 2020 bis 2027
Wolfhagen von 2020 bis 2027 Ohne Kernstadt
Naumburg von 2022 bis 2028
Nieste von 2023 bis 2029
Kaufungen von 2023 bis 2029 Förderphase derzeit noch nicht gestartet

Flyer Private Maßnahmen
 Flyer Hofgeismar private Maßnahmen Stand 04.2024 PDF-Datei 4,0 MB
 Flyer Immenhausen private Maßnahmen Stand 04.2024 PDF-Datei 4,0 MB
 Flyer Naumburg private Maßnahmen Stand 04.2024 PDF-Datei 4,0 MB
 Flyer Wesertal private Maßnahmen Stand 04.2024 PDF-Datei 4,0 MB
 Flyer Wolfhagen private Maßnahmen Stand 04.2024 PDF-Datei 4,0 MB

 

Anschrift und Öffnungszeiten

Servicezentrum Regionalentwicklung

Anschrift

Außenstelle Hofgeismar
Manteuffel-Anlage 5
34369 Hofgeismar

Kontakt

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