sich Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren lassen
Sie selbständig und eigenverantwortlich arbeiten
Sie Kontakt zu Menschen haben und diese in der Wahrnehmung ihrer Rechte
unterstützen
Sie erfinderisch und kreativ sein können
Sie sich immer wieder mit neuen Sachverhalten und Themen beschäftigen
Sie Ihren Arbeitsumfang eigenständig bestimmen
Sie sich Ihre Arbeitszeit frei einteilen
Sie offen mit unterschiedlichen Lebensentwürfen umgehen
…dann werden Sie Berufsbetreuer*in.
Die Betreuungsbehörde des Landkreis Kassel sucht regelmäßig Menschen, die Interesse an der Tätigkeit als selbständige Berufsbetreuer oder Berufsbetreuerin haben.
Wenn Sie in den Beruf als rechtliche*r Betreuer*in einsteigen möchten, müssen Sie seit dem 01.01.2023 ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Dieses formale Zulassungsverfahren dient der Sicherstellung einer einheitlichen Mindestqualität der beruflichen Betreuung. Die Registrierung erfolgt auf Antrag, der bei der sogenannten Stammbehörde zu stellen ist.
Im Rahmen des Registrierungsverfahrens ist neben der Prüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit u.a. auch eine ausreichende Sachkunde nachzuweisen. Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Registrierung sowie nähere Informationen zur nachzuweisenden Sachkunde finden Sie in den u.g. Merkblättern.
Ein Berufsbetreuer ist eine qualifizierte Person, die die rechtlichen Interessen und persönlichen Bedürfnisse von Menschen wahrnimmt, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Der Berufsbetreuer handelt im besten Interesse der betreuten Person und hilft bei der Bewältigung von rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten. Hierbei ist der Wunsch des Betroffenen zu beachten.
Welche Aufgaben hat ein Berufsbetreuer?
Die Aufgaben eines Berufsbetreuers können vielfältig sein und umfassen unter anderem die Verwaltung von Finanzen und Vermögenswerten, die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, die Organisation von Pflege und Unterstützung, die Kommunikation mit Ärzten und Pflegepersonal sowie die Sicherstellung des Wohlbefindens und der Lebensqualität der betreuten Person.
Wie wird man Berufsbetreuer?
Seit dem 01.01.2023 müssen Interessenten ein Registrierungsverfahren durchlaufen. Dieses formale Zulassungsverfahren dient der Sicherstellung einer einheitlichen Mindestqualität der beruflichen Betreuung. Die Registrierung erfolgt auf Antrag, der bei der für ihn zuständigen Stammbehörde zu stellen ist. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Sitz des Büros (wo das Büro errichtet werden soll) bzw. nach dem Wohnsitz. Im Rahmen des Registrierungsverfahrens ist neben der Prüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit u.a. auch eine ausreichende Sachkunde nachzuweisen.
Wie wählt man einen Berufsbetreuer aus?
Die Betreuungsbehörde schlägt dem Gericht in ihrem Sozialbericht einen geeigneten Betreuer vor. Hierbei wird der Wunsch des Betroffenen berücksichtigt. Ist niemand im nahen Umfeld vorhanden, der die Betreuung übernehmen kann, schlägt die Behörde einen ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer vor.
Was sind die rechtlichen Aspekte der Betreuung?
Die Betreuung wird durch einen Gerichtsbeschluss eingerichtet. Ein Berufsbetreuer hat die Verantwortung, die Anweisungen des Gerichts und die geltenden Gesetze in Bezug auf die Betreuung zu befolgen. Dies umfasst die regelmäßige Berichterstattung an das Gericht und die ordnungsgemäße Verwaltung der finanziellen Mittel der betreuten Person. Der Betreuer wird in den Aufgabenbereichen tätig, die vom Gericht beschlossen wurden.
Welche Kosten sind mit der Betreuung verbunden?
Bei einer rechtlichen Betreuung entstehen Gerichtsgebühren, welche die betreute Person nur bei Überschreiten bestimmter Freibeträge tragen muss. Für die Berufsbetreuung fallen bestimmte Pauschalen an, die von der betreuten Person zu tragen sind, außer sie ist mittellos. Ehrenamtliche Betreuung wird in der Regel unentgeltlich geführt und es gibt eine Pauschale als Aufwandsentschädigung. Betreuer von mittellosen Menschen werden aus der Staatskasse finanziert.
Eine Übersicht mit allen Pauschalen sortiert nach den oben genannten Kriterien kann in der Anlage des Betreuervergütungsgesetzes unter www.gesetze-im-internet.de/vbvg_2023/anlage.html (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden. Die Einstufung in die entsprechende Vergütungsgruppe richtet sich nach der beruflichen Qualifikation und werden durch das Betreuungsgericht festgelegt.
Wie lange dauert eine rechtliche Betreuung?
Die Dauer einer rechtlichen Betreuung kann variieren und hängt von den individuellen Umständen ab. Sie kann vorübergehend oder maximal für 7 Jahre eingerichtet werden und wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie noch notwendig ist.
Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten für Betreuer?
Ja es gibt verschiedene Unterstützungsangebote für Betreuer. Sie können sich beispielsweise an Betreuungsvereine, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen wenden, um sich mit anderen Betreuern auszutauschen und Rat zu erhalten. Zudem gibt es Fortbildungsangebote, die Ihnen helfen können, Ihre Aufgaben als Betreuer besser wahrzunehmen. Informieren Sie sich über die vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten bei uns.
Wie häufig muss ich mich um den Betreuten kümmern?
Die Häufigkeit der Betreuung hängt von den individuellen Bedürfnissen des Betreuten ab. Sie sollten regelmäßig Kontakt zu Ihrem Betreuten pflegen, um sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen, seine Wünsche zu ermitteln und seine Angelegenheiten mit ihm zu besprechen. Die genaue Häufigkeit kann je nach Umständen variieren.
Bin ich für alle Entscheidungen des Betreuten verantwortlich?
Nein, als Betreuer haben Sie die Verantwortung, Entscheidungen im Rahmen der Ihnen übertragenen Aufgabenbereiche zu treffen. Sie sollten jedoch stets versuchen, den Betreuten in Entscheidungsprozesse einzubeziehen und seine Wünsche zu berücksichtigen, soweit dies möglich ist. Es ist wichtig, eine gute Kommunikation mit dem Betreuten aufrechtzuerhalten und im Dialog Lösungen zu finden.
Was ist, wenn ich einen Fehler mache?
Niemand ist perfekt, und auch Betreuer können Fehler machen. Wenn Ihnen ein Fehler unterläuft, ist es wichtig, diesen anzuerkennen und geeignete Schritte zur Korrektur einzuleiten. Informieren Sie das Betreuungsgericht über den Fehler und besprechen Sie mögliche Lösungen. In einigen Fällen kann es notwendig sein, zusätzliche Unterstützung oder Beratung von einem Fachanwalt einzuholen. Wichtig ist, aus zu Fehlern zu lernen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese in Zukunft zu vermeiden.
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