Was ist ein ehrenamtlicher Betreuer?
Ein ehrenamtlicher Betreuer ist eine engagierte Person, die die rechtlichen Interessen und persönlichen Bedürfnisse von Menschen wahrnimmt, die aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Der ehrenamtliche Betreuer handelt im besten Interesse der betreuten Person und hilft bei der Bewältigung von rechtlichen, finanziellen und persönlichen Angelegenheiten. Hierbei ist der Wunsch des Betroffenen zu beachten.
Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit sind Sie für Menschen zuständig, die einen geringeren Unterstützungsbedarf als in der Berufsbetreuung aufweisen.
Welche Aufgaben hat ein ehrenamtlicher Betreuer?
Die Aufgaben eines ehrenamtlichen Betreuers können vielfältig sein und umfassen unter anderem die Verwaltung von Finanzen und Vermögenswerten, die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, die Organisation von Pflege und Unterstützung, die Kommunikation mit Ärzten und Pflegepersonal sowie die Sicherstellung des Wohlbefindens und der Lebensqualität der betreuten Person.
Wie wird man ehrenamtlicher Betreuer?
Seit dem 01.01.2023 müssen Interessenten bei der zuständigen Betreuungsbehörde folgende Unterlagen vorlegen (§§ 21 u. 22 BTOG):
- Polizeiliches Führungszeugnis gemäß §30 Abs. 5 BZRG
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Vereinbarung mit dem Betreuungsverein
Vorab wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Betreuungsbehörde und besprechen die Details. Zusätzlich ist ein ausführliches Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern der Betreuungsbehörde erforderlich.
Wie wählt man einen ehrenamtlichen Betreuer aus?
Die Betreuungsbehörde schlägt dem Gericht in ihrem Sozialbericht einen geeigneten Betreuer vor. Hierbei wird der Wunsch des Betroffenen berücksichtigt. Ist niemand im nahen Umfeld vorhanden, der die Betreuung übernehmen kann, schlägt die Behörde einen ehrenamtlichen Betreuer oder einen Berufsbetreuer vor. Bei den ehrenamtlichen Betreuungen handelt es sich vorwiegend um Fälle mit geringerem Handlungsbedarf.
Was sind die rechtlichen Aspekte der Betreuung?
Die Betreuung wird durch einen Gerichtsbeschluss eingerichtet. Ein ehrenamtlicher Betreuer hat die Verantwortung, die Anweisungen des Gerichts und die geltenden Gesetze in Bezug auf die Betreuung zu befolgen. Dies umfasst die regelmäßige Berichterstattung an das Gericht und die ordnungsgemäße Verwaltung der finanziellen Mittel der betreuten Person. Der Betreuer wird in den Aufgabenbereichen tätig, die vom Gericht beschlossen wurden.
Welche Kosten sind mit der Betreuung verbunden?
Bei einer rechtlichen Betreuung entstehen Gerichtsgebühren, welche die betreute Person nur bei Überschreiten bestimmter Freibeträge tragen muss. Für die ehrenamtliche Betreuung fallen bestimmte Pauschalen an, die von der betreuten Person zu tragen sind, außer sie ist mittellos. Die ehrenamtliche Betreuung wird in der Regel unentgeltlich geführt und es gibt eine Pauschale als Aufwandsentschädigung. Für jede Betreuung erhalten Sie aktuell eine Aufwandsentschädigung von 425,00 € pro Jahr (Stand: 09/2023). Betreuer von mittellosen Menschen werden aus der Staatskasse finanziert.
Wie lange dauert eine rechtliche Betreuung?
Die Dauer einer rechtlichen Betreuung kann variieren und hängt von den individuellen Umständen ab. Sie kann vorübergehend oder für maximal 7 Jahre eingerichtet werden und wird regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie noch notwendig ist.
Gibt es Unterstützungsmöglichkeiten für Betreuer?
Ja es gibt verschiedene Unterstützungsangebote für Betreuer. Sie können sich beispielsweise an Betreuungsvereine, Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen wenden, um sich mit anderen Betreuern auszutauschen und Rat zu erhalten. Speziell für ehrenamtliche Betreuer ist die Kooperation mit dem Betreuungsverein notwendig, da dieser Fortbildungsangebote unterbreitet und im Falle der Verhinderung, die Betreuung vertretungsweise übernimmt. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in Form eines Podcast des SKM in Baden Württemberg unter folgendem Link: