Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (Sozialhilfe)

Beschreibung

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:
  • Frühförderung und Frühberatung behinderter Kinder und ihrer Eltern
  • Förderung der Integration geistig und körperlich behinderter Kinder in Kindergärten und allgemeinbildenden Schulen
  • Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung
  • Hilfe zur schulischen Ausbildung in einem angemessenen Beruf
  • Hilfe zum Besuch einer Hochschule
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Anspruch haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger/Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

Weiterhin müssen Leistungsberechtigte einen Eigenbeitrag aus ihrem Einkommen oder Vermögen zahlen, sofern dieses eine bestimmte Höhe überschreitet. Bestimmte Leistungsgruppen sind von der Heranziehung zu einem Eigenbeitrag allerdings grundsätzlich ausgenommen. Für die Berechnung des Betrages gelten besondere Regelungen.

Im Wesentlichen können für Kinder bis zum Abschluss der allgemeinen Schulausbildung, sowie für Personen mit erstmaligem Eingliederungshilfebedarf nach Eintritt des Renteneintrittsalters folgende Maßnahmen vom Fachbereich Soziales vollständig oder teilweise gefördert werden: 

  • Integration in Kindertagesstätten: Die gemeinsame Betreuung behinderter und nicht behinderter Kinder geht vom Anspruch eines jeden Kindes auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft aus. Die Maßnahmen werden in annähernd allen Kindertagesstätten im Landkreis Kassel angeboten. Die Gruppenstärken der Einrichtungen sind der jeweiligen Anzahl der behinderten Kinder angepasst. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt in Form einer Jahrespauschale für zusätzliche Personalkosten der Einrichtung. In besonders begründeten Einzelfällen können auch Fahrtkosten übernommen werden, die Betreuung soll allerdings in der Regel wohnortnah durchgeführt werden. Die Anträge auf Integrationsmaßnahmen sind über die Träger der Einrichtung zu stellen.
  • Schulbegleitungskosten: Kinder, die wegen einer Behinderung Unterstützung im Unterrichtsalltag benötigen, welche nicht vorrangig im Rahmen schulischer Maßnahmen erfolgen kann, können begleitende Hilfen erhalten, die vom Fachbereich Soziales gefördert werden. In besonders gelagerten Fällen kann auch eine Begleitung bei der Schülerbeförderung erfolgen.
    Besonderer Hinweis: Vorstehende Leistungen werden in der Regel unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern erbracht.
  • Hilfsmittel: Sofern behinderungsbedingte Hilfsmittel benötigt werden, können bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen Kosten ganz oder teilweise übernommen werden. Andere Leistungsträger (z.B. Krankenkassen, Pflegekasse usw.) müssen vorrangig in Anspruch genommen werden.
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wegen Behinderung: Sind wegen einer Behinderung Umbauten in der Wohnung erforderlich (z.B. Türverbreiterungen, von Schwellen, Umbau des Sanitärbereiches) können vom Fachbereich Soziales Zuschüsse gewährt werden, sofern die Aufwendungen nicht durch Leistungen der Pflegekasse (gesetzlich/privat) gedeckt werden. Hierbei müssen bei Wohnungen im eigenen Wohnraum bzw. bei Verwandten bis zum 2. Verwandtschaftsgrad vorrangig Zuschüsse durch das Amt für ländlichen Raum, Hofgeismar in Anspruch genommen werden. Weiterhin sind weitere Zuschüsse (z.B. Stiftungen, KBW-Bank usw.) in Anspruch zu nehmen. 

Anschrift und Öffnungszeiten

Eingliederungshilfe

Anschrift

Kohlenstraße 132
34121 Kassel

Kontakt

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