Beschreibung
Wenn Sie Mietschulden haben, können diese nur übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage dient. Eine Übernahme durch die zuständige kommunale Behörde erfolgt, wenn Ihnen ein akuter Wohnungsverlust droht. Diese Unterstützung wird Ihnen in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe gegeben. Damit Sie diese Unterstützung erhalten, wird unter anderem vorausgesetzt, dass Sie nicht in der Lage sind, den Rückstand aus eigener Kraft zu bewältigen.
Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist eine Einzelfallentscheidung. Es erfolgt eine Prüfung, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind.
Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Hilfe zum Lebensunterhalt: Standort Hofgeismar
Anschrift
Außenstelle Hofgeismar
Garnisonstraße 6
34369 Hofgeismar
Kontakt
- 0561 10031274
- 0561 10032121
Zeiten
Hilfe zum Lebensunterhalt: Standort Kassel
Anschrift
Kohlenstraße 132
34121 Kassel
Kontakt
- 0561 10031274
- 0561 10031563
Zeiten
Hilfe zum Lebensunterhalt: Standort Wolfhagen
Anschrift
Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen
Kontakt
- 0561 10031274
- 0561 10033200