Bildungspaket für bedürftige Kinder

Beschreibung

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als Berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung in Anspruch zu nehmen Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
 
 Bis maximal zum 18. Lebensjahr:

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, z. B. im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.

Bis max. zum 25. Lebensjahr:

  • Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, erhalten sie einen Zuschuss für Schulbedarfe in zwei Teilbeträgen zum 1. August/Beginn erstes Schulhalbjahr und zum 1. Februar/Beginn zweites Schulhalbjahr. Die Beträge werden jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht..
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, wenn sie neben schulischen Angeboten zusätzlich erforderlich ist. Besondere Voraussetzungen sind zu beachten, den Bedarf muss die Schule bestätigen.
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten in tatsächlicher Höhe erstattet.
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen

Anschrift und Öffnungszeiten

Bildungspaket für bedürftige Kinder

Wohngeld: Standort Kassel

Anschrift

Kohlenstraße 132
34121 Kassel

Wohngeld: Standort Wolfhagen

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören verschiedene Leistungen, die dabei helfen sollen, die Teilhabe an der Gemeinschaft Ihres Kindes zu verbessern. Durch Bildungsangebote sollen so mehr Chancen ermöglicht werden.

Leistungsberechtigt sind Kinder, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Zweites oder Zwölftes Buch (SGB II und SGB XII), dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Wir freuen uns, wenn Sie diese Leistungen und Angebote für Ihr Kind in Anspruch nehmen!

 Weitere Information und Angebote erhalten Sie in diesem Faltblatt. PDF-Datei 662 kB