Bildungspaket für bedürftige Kinder

Beschreibung

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld oder
  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG) beziehen.

Das Bildungspaket bewirkt Bedarfszuwachs, so dass unter Umständen auch Personen, die sonst keinen Anspruch auf die genannten Sozialleistungen haben, nur aufgrund der Bedarfe für Bildung und Teilhabe der Kinder und Jugendlichen hilfebedürftig sein können (dies ist mit den örtlich zuständigen Stellen zu klären).

Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge:

  • Ausflüge/Schulfahrten: Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten in Schule und Kindertagesstätte (z.B. für Inlandsfahrten der Schule bis zu 300,00 Euro, bei Auslandsfahrten bis zu 450,00 Euro).
  • Schulbedarf: 150,00 Euro jährlich, davon 100,00 Euro im ersten (zum 1.8. im SGB II/Kinderzuschlag/Wohngeld; für den Monat des ersten Schultages im SGB XII/AsylbLG), 50,00 Euro im zweiten Schulhalbjahr (zum 01.02. im SGB II/Kinderzuschlag/Wohngeld; für den Monat des Beginns des zweiten Schulhalbjahrs im SGB XII/AsylbLG).
  • Schülerbeförderung: Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn die Karte auch für Fahrten in der Freizeit genutzt werden kann, einen Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
  • Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um wesentliche Lernziele (insbesondere die Versetzung in das nächste Schuljahr) zu erreichen.
  • Mittagessen: Zuschuss für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Teilhabe: 15,00 Euro monatlich für Mitgliedsbeiträge (z.B. Sportverein), kulturelle Bildung (z.B. Musikunterricht) und Teilnahme an Freizeiten.

Anschrift und Öffnungszeiten

Bildungspaket für bedürftige Kinder

Wohngeld: Standort Kassel

Anschrift

Kohlenstraße 132
34121 Kassel

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen

Das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche

Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören verschiedene Leistungen, die dabei helfen sollen, die Teilhabe an der Gemeinschaft Ihres Kindes zu verbessern. Durch Bildungsangebote sollen so mehr Chancen ermöglicht werden.

Leistungsberechtigt sind Kinder, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern Zweites oder Zwölftes Buch (SGB II und SGB XII), dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Wir freuen uns, wenn Sie diese Leistungen und Angebote für Ihr Kind in Anspruch nehmen!

 Weitere Information und Angebote erhalten Sie in diesem Faltblatt. PDF-Datei 662 kB