Wohngeld Erstantrag

Beschreibung

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.

Bitte beachten Sie, dass eine zeitnahe Bearbeitung nur möglich ist, wenn Sie einen vollständigen Antrag einreichen. Damit beschleunigen Sie die weitere Bearbeitungszeit.

Wichtige Ausnahme:
Ab 1. Januar 2005 haben Empfänger von Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz usw.) keinen Anspruch auf Wohngeld, sofern bei der Bemessung dieser Leistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden.

Anschrift und Öffnungszeiten

Wohngeld: Standort Kassel

Anschrift

Kohlenstraße 132
34121 Kassel

Wohngeld: Standort Wolfhagen

Anschrift

Außenstelle Wolfhagen
Ritterstraße 1
34466 Wolfhagen

Wohngeld-Plus - Sorgenfreier wohnen

Seit gut 55 Jahren hilft das Wohngeld einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet. Die Kosten tragen Bund und Länder je zur Hälfte.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat eine Seite mit weiteren Informationen und einem Erklärvideo erstellt. Um die Seite zu besuchen, klicken Sie bitte  hier

Wohngeld-Plus Rechner

Der Wohngeld-Plus - Rechner ermöglicht eine unkomplizierte und schnelle Berechnung des voraussichtlichen Wohngeldanspruchs. Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Wohngeldrechner:  Wohngeldrechner 2023 (Öffnet in einem neuen Tab)