Beschreibung
Wenn Sie einen Reit- oder Fahrbetrieb unterhalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.
Online-Services
Sie möchten Hunde betreuen/trainieren, Reitunterricht anbieten, Katzen züchten oder Ähnliches nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG) dürfen bestimmte Tätigkeiten nur mit behördlicher Erlaubnis durch das zuständige Veterinäramt durchgeführt werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Tierschutz
Anschrift
Außenstelle Wolfhagen
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen
Kontakt
- 0561 1003-3308
- 0561 1003-3320