Beschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag gegebenenfalls auch Sachkundenachweise der Personen beifügen, die berufs- oder gewerbsmäßig regelmäßig Wirbeltiere zum Zweck des Tötens betäuben oder töten.
Sie dürfen die Tätigkeit aufnehmen, sobald Ihnen die Erlaubnis erteilt wurde.
Online-Services
Sie möchten Hunde betreuen/trainieren, Reitunterricht anbieten, Katzen züchten oder Ähnliches nach §11 Tierschutzgesetz (TierSchG) dürfen bestimmte Tätigkeiten nur mit behördlicher Erlaubnis durch das zuständige Veterinäramt durchgeführt werden.
Details
Rechtsgrundlagen
Anschrift und Öffnungszeiten
Tierschutz
Anschrift
Außenstelle Wolfhagen
Liemeckestraße 2
34466 Wolfhagen
Kontakt
- 0561 1003-3308
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