Familienhebammen / Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpfleger

Das Glück ist da – ein neues Familienmitglied kündigt sich an, oder ist schon auf der Welt. Dies bereitet den Eltern große Freude und Stolz.

Aber es tauchen auch viele Fragen auf:

  • Wie finden wir eine Hebamme, die zu uns passt?
  • Was ist, wenn sich etwas an unserer Familiensituation verändert, oder ich den Alltag alleine ohne meinen Partner oder meine Partnerin bewältigen muss?
  • Wie können wir Arbeit und Familie unter einen Hut bekommen?
  • Was muss ich überhaupt alles beachten und welche Pflichten und Aufgaben kommen auf mich zu?
  • Und vor allem: Wo bekommen wir die wichtigsten Informationen und gute Beratung?

Zur Unterstützung all dieser Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Wir, die Frühen Hilfen sind ein Familienservice. Wir beraten werdende Eltern und junge Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren bei Fragen rund um das Familien-Dasein vor und nach der Geburt! Wenn Sie in der Schwangerschaft und nach der Geburt das Gefühl haben, in dieser neuen Lebensphase etwas mehr Begleitung und Hilfe zu benötigen, dann können die Frühen Hilfen genau die passende Unterstützung sein!

Unser Angebot

Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten und geben praktische Tipps rund um die Themen:

  • Schwangerschaft und Geburt
  • Pflege des Babys
  • Umgang mit Krankheiten
  • Gesundheitsvorsorge
  • Stillen und erste Nahrung
  • Verhalten bei Schrei- und Schlafproblemen
  • Bindung zum Kind
  • Entwicklungsförderung
  • Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Vermittlung von ergänzenden Unterstützungsangebote
  • und vieles mehr


Unser Angebot steht ALLEN Familien im Landkreis Kassel offen.
Es ist freiwillig, kostenlos und unabhängig von einer Krankenversicherung.
Es richtet sich vor allem nach Ihren Bedürfnissen.

Unsere engsten Bündnispartnerinnen sind Familienhebammen und Familien-Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnen:

  • Sie unterstützen Sie im Familienalltag und beraten Sie in jeder Hinsicht.
  • Sie helfen Ihnen, die Bedürfnisse und Signale des Babys und Kleinkindes zu verstehen.
  • Sie unterliegen der Schweigepflicht.


Die Vor- und Nachsorge der Hebammen als Leistung der Krankenkasse können und sollten Sie trotzdem in Anspruch nehmen!
 
 

Ihr Kontakt zu den Frühen im Landkreis Kassel