Kostenübernahme des Kindertagesstättenbeitrages
Wenn Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung besucht, können die dafür anfallenden Beiträge – abhängig von Ihrem Einkommen – ganz oder teilweise übernommen werden.
Anspruch auf die Übernahme des Kindertagesstättenbeitrages durch den Fachbereich Jugend haben Familien, die im Landkreis Kassel wohnen und denen die Zahlung des Beitrages aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht zuzumuten ist.
Anträge & Vordrucke
Haben Sie weitere Fragen zur Kostenübernahme? Rufen Sie uns an:
Landkreis Kassel
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Anschrift
Wilhelmshöher Allee 19-21
34117 Kassel