Kindertagespflege - Informationen für Städte und Gemeinden

Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld. Sie ist gleichrangig mit der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung.

Strukturen

Im Landkreis haben wir 5 regionale Vermittlungsstellen, die im Auftrag des öffentlichen Jugendhilfeträgers folgende Aufgaben erfüllen/ erbringen:

  • Beratung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen
  • Vermittlung von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahre
  • Informations- und Beratungsgespräche für Eltern
  • Akquise neuer Kindertagespflegepersonen ( Link)
  • Ansprechpartner der Kommunen vor Ort ( Link)


Was machen eigentlich die Vermittlungsstellen in der Kindertagespflege

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Aufgaben einer Kindertagespflegeperson:

Kindertagespflegepersonen (KTPP):

  • sind i. d. Regel selbständig tätig
  • arbeiten allein oder im Zusammenschluss ( Fachliche Standards Kindertagespflege PDF-Datei 617 kB)
  • haben eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII, die vom Fachbereich Jugend erteilt wird. Gleichzeitig ist der Fachbereich Jugend zuständig für die Fachaufsicht und Fachberatung zuständig
  • absolvieren eine Qualifizierung zur Erlangung der Erlaubnis
  • bilden sich regelmäßig fort (Fortbildungsprogramm 2022)
  • müssen regelmäßig EHK, polizeiliches FZ und eine gesundheitliche Eignung nachweisen
  • verfügen über kindgerechte Räume für die Betreuung der Kinder
  • erhalten Geldleistungen für die Betreuung der Tageskinder vom Fachbereich Jugend ( Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege (gültig ab 01.01.2024) PDF-Datei 551 kB
  • erhalten i.d.R. Förderleistungen von den Gemeinden und Städten
  • sind vernetzt mit anderen KTPP und kooperieren mit den Vermittlungsstellen und dem Fachdienst Jugend

Anzahl der der tätigen KTPP und Plätze

Zurzeit sind ca. 150 Tagespflegpersonen im Landkreis Kassel tätig. Es werden ca. 650 Kinder in der Kindertagespflege betreut.