Kreis lässt Betreuung an Schulen weiterlaufen

Reaktion auf die Entscheidungen des Landes

Landkreis Kassel. Die heutige Entscheidung der Hessischen Landesregierung die Unterrichtsverpflichtung an den Schulen in Hessen bis zum Ende der Osterferien am 19. April auszusetzen und die Kindertagesstätten zu schließen, hat auch erhebliche Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Kassel. „Die Entscheidung der Landesregierung beendet den Zeitraum der Unsicherheit für Eltern, Schüler, Lehrer und die Mitarbeiter der Kindertagesstätten“, stellen Landrat Uwe Schmidt und Vizelandrat Andreas Siebert fest. Der Landkreis werde sein Personal – die Besetzung der Schulsekretariate, die Hausmeister und Reinigungskräfte – weiter in den Schulen belassen. Dies gelte auch für die bei der kreiseigenen Arbeitsförderungsgesellschaft AGiL beschäftigten Betreuungskräfte.

Der Landkreis werde ab dem 16. März bis 19. April auch alle Sporthallen für die Nutzung durch die Sportvereine im Kreis schließen. „Wir hoffen auf das Verständnis der Vereine, aber die aktuelle Situation lässt keine andere Regelung zu“, betont Landrat Schmidt. Auch die Jugendburg und Sportbildungsstätte Sensenstein werde ab Montag bis zum Ende der Osterferien geschlossen.

Für die Kindertagesstätten im Landkreis teilt Vizelandrat Andreas Siebert mit, dass „wir hier noch abwarten müssen, wie wir zusammen mit den Kommunen im Kreis die Vorgaben des Landes umsetzen“. Sobald es neue Informationen zur Betreuungssituation gibt, werde der Landkreis dies schnellstmöglich auf seiner Internetseite und  über die Medien mitteilen.

Die Jugend- und Freizeiteinrichtungen des Landkreises in Schönau, auf Sylt und in Wülmersen bleiben vorerst weiter offen. „Im Tierpark Sababurg werden wir alle Events absagen – der Tierpark bleibt aber weiter geöffnet“, informiert Landrat Schmidt. Der Eigenbetrieb Abfallentsorgung des Landkreises werde bis auf weiteres ohne Einschränkung weiterlaufen.

Auf der Internetseite des Landkreises www.landkreiskassel.de werden ab Montag weitere Informationen zu den häufigsten Fragen rund um die Einschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der COVID-19-Situation veröffentlicht.

Selbsterklärung zur Betreuung von Kindern in kommunalen Kindertagesstätten, Betreuungseinrichtungen und Kindertagespflege

Rechtsgrundlage:

  • Zweite Verordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020
  • Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus sowie der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona- Virus
  • Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 20. März 2020


Gemäß § 2 (2) der o.g. Verordnung besteht ein Anspruch auf Betreuung eines Kindes, wenn eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in einem dort genannten Beruf oder Ehrenamt tätig ist.

Die Betreuung von Kindern von Angehörigen dieser besonderen Berufsgruppen oder ehrenamtlichen Organisationen findet ab Montag, den 16. März 2020, in einer Kindertagesstätte/Betreuungseinrichtung/Kindertagespflege statt.

In Abstimmung mit der Unteren Gesundheitsbehörde ist für die Betreuung von Kindern von Angehörigen dieser Gruppen durch die/den Erziehungsberechtigte/n eine entsprechende Selbsterklärung täglich abzugeben: